Gut Ding will Weile haben - doch eine lange Dauer ist noch keine Qualitätsgarantie.
Wer einen in- oder ausländischen Amtsträger besticht, um an einen Auftrag heranzukommen, kann das Bestechungsgeld als geschäftsmässig begründeten Aufwand von den Steuern abziehen.
Nein, das ist nicht etwa die Gesetzeslage in einem fernen, undemokratischen Land. Das gilt in der Schweiz. Noch. Mit einer parlamentarischen Initiative von Werner Carobbio (SP TI) aus dem Jahr 93 soll dies nun geändert werden. Einen bürgerlichen Verhinderungsschachzug (Antrag Stucky, FDP ZG) durchschaute der Nationalrat, so dass diese unsägliche Steuerpraxis abgeschafft werden kann.
Wem soll ein Konsumkreditgesetz dienen? Dem Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor Verschuldung oder dem Schutz der Kreditgeber vor Verlusten?
In diesem Spannungsfeld diskutierte der Nationalrat fast zwei Tage lang die Revision des Konsumkreditgesetzes. Diese war verlangt worden durch eine parlamentarische Initiative von Christine Goll (SP ZH) im Jahr 95. Diskutiert wurde eigentlich nur von linksgrüner Seite. Die Vertreterinnen und Vertreter der sogenannten Wirtschaftsparteien beschränkten sich aufs Abstimmen und schickten eine ganze Reihe von fortschrittlichen Regelungen bachab. Mehrheiten können solches ohne Diskussion tun, leider. Noch ist in diesem Gesetz das letzte Wort nicht gesprochen. Das Resultat der Gesamtabstimmung stellt dem bundesrätlichen Entwurf kein gutes Zeugnis aus: 52 Ja, 31 Nein und 40 Enthaltungen. Ich hoffe, dass der Ständerat sich an seine Verpflichtung den Konsumentinnen und Konsumenten gegenüber erinnert und kein Kreditgeberschutzgesetz erlässt, zumal dieses Geschäft längst nicht mehr in schweizerischer Hand ist.
Noch selten standen kleine Zahlen so im Vordergrund der Parlamentsdiskussionen wie in der letzten Session. Die eidgenössischen Räte befassen sich doch eher mit grossen Zahlen, mit Millionen, Milliarden gar. Diesmal wurde diskutiert, gestritten, gepokert um 0.2, 0.3, 0.4, 0.6, ja gar um 0.0.
Gewonnen und das Differenzbereinigungsverfahren überstanden hat die Zahl 0.3. Die Förderabgabe auf nicht erneuerbaren Energieträgern soll 0.3 Rp. pro kWh betragen. Dies gibt dann doch wieder eine recht grosse Zahl als Ertrag, ca. 450 Mio Fr. pro Jahr und das 15 Jahre lang. Damit ist ein erster Schritt in Richtung ökologischer Steuerreform gelungen. Mit dieser Abgabe sollen die Nutzung von erneuerbaren Energien gefördert, energietechnische Sanierungen und Effizienzverbesserungen finanziert sowie unsere bestehenden Wasserkraftwerke erhalten und erneuert werden können.