Niemand in der Schweiz bestreitet, dass wir mit den europäischen Staaten, insbesondere mit der EU, eine für die Schweiz vorteilhafte Form der Zusammenarbeit in verschiedensten Gebieten brauchen. Gestritten wurde und wird aber über diese Form. Vor allem die Frage, was für die Schweiz vorteilhaft sei, wird sehr unterschiedlich beantwortet. Dabei wird immer wieder vergessen, dass sich die Länder um uns herum nach dem 2. Weltkrieg wesentlich verändert haben und dass viele europäische Staaten insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht aufgeholt, ja uns überholt haben. Die Option, alles so zu belassen, wie es in den 60er, 70er, 80er Jahren war, ist deshalb keine zukunftsträchtige. Es ist nicht mehr, wie es einmal war!
Ein paar Zahlen zur Illustration:
Vergleich CH – A beim kaufkraftbereinigten BIP
Die veränderte Situation wurde auch von den politisch Verantwortlichen wahrgenommen. In einem „gut schweizerischen“ Kompromiss wurde dem Volk 1992 der Beitritt zum EWR vorgeschlagen. Das Ergebnis der Volksabstimmung ist bekannt und ausführlich bejammert worden, insbesondere von jenen, die sich wenig bis gar nicht im Abstimmungskampf engagiert hatten.
Da die Gegner mit dem Argument, bilaterale Abkommen mit der EU seien die bessere Lösung für die Schweiz, gearbeitet hatten, wurde nun dieser Weg verfolgt.
Im Mai 2000 stimmten die Stimmenden dem Paket der Bilateralen I mit 67% Ja deutlich zu. (7 Abkommen über Personenverkehr, Landverkehr, Luftverkehr, technische Handelshemmnisse, Landwirtschaft, öffentliches Beschaffungswesen, Forschung). Sie sind seit Juni 2002 in Kraft.
Damit hat sich die Schweiz in wichtigen Bereichen einen diskriminierungsfreien Zugang zum EU-Binnenmarkt verschafft.
Um noch weitere Verbesserungen zu erreichen, wurde ein Paket Bilaterale II verhandelt. Darin sind die neun einzelnen Abkommen nicht miteinander verknüpft. Gegen das Abkommen Schengen/Dublin wurde das Referendum ergriffen, welches am 5. Juni 05 mit 54.6 % bachab ging.
Am 1.Juni 2004 beschloss die EU, zehn weitere Länder aufzunehmen, die sogenannte Osterweiterung der EU. Dies ist nicht ganz korrekt, denn unter den zehn Staaten sind nicht nur Staaten des ehemaligen Ostblocks:
Durch diese Erweiterung der EU gelten die Bilateralen Abkommen I automatisch auch für die neuen Mitgliedsstaaten, mit einer wesentlichen Ausnahme:
Das Abkommen zum Personenverkehr (FZA) aus den Bilateralen I ist so gefasst, dass die Schweiz nicht jede Erweiterung der EU ungefragt übernehmen muss. Sie kann darüber mit der EU verhandeln und sich insbesondere Übergangsfristen als Schutzmechanismen für den schweizerischen Arbeitsmarkt ausbedingen. Dies hat die Schweiz gemacht. Das Parlament hat über diese Regelungen beraten und ihnen zugestimmt. Als innenpolitische Massnahmen zum Schutz unseres Arbeitsmarkts hat das Parlament gleichzeitig die flankierenden Massnahmen aus dem Paket der Bilateralen I verbessert. Diese Massnahmen und das FZA bilden eine einzige Vorlage. Gegen das Resultat der Verhandlungen mit der EU und die flankierenden Massnahmen wurde das Referendum ergriffen. Daher müssen wir am 25.9.05 zu dieser Frage an die Urne.
Worum geht es nun bei der Abstimmung vom 25. September?
Es geht einerseits um die grundsätzliche Frage, ob wir auch den 10 neuen EU-Mitgliedsstaaten den freien Personenverkehr gewähren wollen oder nicht. Dies unter den von der Verhandlungsdelegation ausgehandelten Übergangsfristen. Es geht anderseits um die Zustimmung zur Verbesserung der Schutzmassnahmen für unseren Arbeitsmarkt, für die Löhne und Arbeitsbedingungen unserer Arbeitnehmenden, aber auch für gleich lange Spiesse von inländischen und Unternehmen aus dem gesamten EU-Raum, um die sog. flankierenden Massnahmen.
Personenfreizügigkeit heisst prinzipiell, jeder, jede darf in alle angeschlossenen Länder reisen, dort Arbeit suchen, sich niederlassen, sich als Selbstständige betätigen. Da die Schweiz jedoch einen relativ kleinen Arbeitsmarkt hat, hat die EU uns gewisse Einschränkungen dieses Prinzips und Übergangsfristen zugebilligt.
Personenfreizügigkeit heisst auch, dass Unternehmen Leistungen in einem anderen Land anbieten dürfen.
Einschränkungen: In die Schweiz kommen darf, wer einen Arbeitsvertrag hat oder wer nachweisen kann, dass er oder sie reich genug ist, um den Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.
Arbeitslose dürfen für 3 Monate einreisen. Danach müssen sie sich anmelden und bekommen nochmals 3 Monate Zeit, um eine Arbeit zu suchen. Danach müssen sie die Schweiz verlassen. (Besteht die begründete Aussicht, eine Stelle zu finden, so kann diese Bewilligung bis zu einem Jahr verlängert werden.)
Jeder, jede kann versuchen, sich bei uns als selbstständig Erwerbende niederzulassen. Nach 6 Monaten muss der Nachweis erbracht werden, dass man selbstständig ist und auch davon leben kann.
Schon bei den Bilateralen I gab es Übergangsfristen, also für die 15 alten EU-Länder. Der sog. Inländervorrang lief Ende Mai 2004 aus. Für die alten EU-Länder, für die EWR-Staaten sowie Malta und Zypern gelten bis Ende Mai 2007 Kontingente und ab dann bis Mitte 2014 Schutzklauseln bei übermässiger Zunahme der Einwanderung.
Für die 8 Länder Osteuropas gelten bis Ende Mai 2011 der Inländervorrang und Kontingente, ebenfalls bis Mitte 2014 Schutzklauseln bei übermässiger Zunahme der Einwanderung.
Bereits bei den Bilateralen I wurden unter dem Druck der Gewerkschaften und von uns Linken innenpolitische Massnahmen zum Schutz vor Lohndumping u.ä. beschlossen. Diese sind seit dem 1. Juni 2004 in Kraft. Im Rahmen der Beratungen zum FZA wurden diese Massnahmen verstärkt, wiederum durch den hartnäckigen Einsatz von Linken und Gewerkschaften in der parlamentarischen Beratung. Diese Massnahmen betreffen die schweizerische Gesetzgebung.
Grundsätzlich gilt das Entsendegesetz: Wenn eine ausländische Firma einen Auftrag in der Schweiz ausführt, so hat sie ihren Arbeitnehmenden die bei uns geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen zu gewähren (Löhne, Ferienregelung, Arbeitszeit, Sozialleistungen usw.). Werden Missbräuche festgestellt, so können Gesamtarbeitsverträge leichter als allgemein verbindlich erklärt werden. Dann gelten für alle Beteiligten einer Branche dieselben Bedingungen. In Branchen ohne GAV könne Mindestlöhne festgesetzt werden.
Die erste Massnahme schützt unsere Arbeitnehmenden vor Lohn- und Sozialdumping. Die beiden anderen Massnahmen sorgen zusätzlich für gleich lange Spiesse für alle Unternehmen derselben Branche.
Diese Bedingungen werden kontrolliert. Es sollen dafür 150 Kontrolleure eingesetzt werden. Fehlbare Unternehmen können gebüsst werden oder bis zu fünf Jahren vom Schweizer Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden. Mit einem Ja am 25.9. werden die Meldepflicht und die Sanktionen für ausländische Unternehmen verschärft und Selbstständigerwerbende aus dem Ausland unterstehen einer Beweispflicht. Leihfirmen müssen höhere Anforderungen als bisher erfüllen (insbesondere bezüglich Sozialleistungen, Aus- und Weiterbildung).
Jede Veränderung bringt Unsicherheiten. Jede Veränderung trägt Risiken in sich, aber auch Chancen. Für einen Entscheid an der Urne müssen Risiken und Chancen gegeneinander abgewogen werden.
Wer im Abstimmungskampf nur mit den Risiken Angst verbreitet, handelt unlauter. Wer nur die positiven Seiten erwähnt, nimmt die Stimmenden nicht ernst.
Die Vorteile für die Schweiz liegen in zwei Bereichen. Ich möchte sie nur kurz streifen.
1. Wirtschaftliche Vorteile
Der Absatzmarkt für Schweizer Produkte wird erweitert. Die neuen EU-Länder umfassen eine Bevölkerung von rund 70 Mio Menschen. Die Schweizer Unternehmer können viel einfacher Arbeitskräfte auch aus diesen Ländern einstellen.
2. Chance für eine offene Schweiz
Die Schweiz öffnet sich gegenüber weiteren europäischen Ländern und vereinfacht ihre Beziehungen zu ihnen. Schaut man sich die Namen dieser neuen EU-Staaten an, so finden sich darunter fast durchwegs Staaten, die die europäische Geschichte und ihre Kultur wesentlich mitgeprägt haben.
Wo aber sind die Ängste zu finden? Wieso ist nicht für alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein Ja zum vornherein die klare Antwort?
Ich sehe drei Bereiche. (Vielleicht ergeben sich aus der Diskussion weitere.)
Ängste sind da. Man kann sie nicht wegreden. Man kann sie hingegen schüren. Dies tun die Gegner bewusst.
Ängste kann man nicht mit Argumenten widerlegen, man kann sie aber mit Erfahrungen, mit Zahlen mindern.
Zum Bereich Arbeit:
Gerade um dem Lohndumping zu begegnen, wurden die flankierenden Massnahmen im Rahmen der Bilateralen I beschlossen und nun verschärft. Dass sie auch greifen, das muss nun belegt werden. Dazu braucht es Kontrollen.
Die tripartiten und die paritätischen Kommissionen haben seit dem Wegfall der vorgängigen Kontrollen von Lohn- und Arbeitsbedingungen per 31.5.04 ihre Tätigkeit massiv verstärkt, nicht zuletzt auf Druck von BR Deiss und seiner Taskforce. Die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Sozialpartnern hat sich stark verbessert. Dies bestätigen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Die zusätzlichen 150 Kontrolleurinnen und Kontrolleure werden die Situation weiter verbessern.
Wenn nun die Gegner, insbesondere SVP-Vertreter sich als Retter der Schweizer Löhne darstellen, so ist das schlicht infam. Die SVP hat grossmehrheitlich bei den Bilateralen I und jetzt im Rahmen des FZA alle flankierenden Massnahmen bekämpft und abgelehnt.
Arbeitslosigkeit: Die Befürchtung besteht, dass viele Arbeitsuchende zu uns kommen werden. Die Erfahrungen der EU selbst und die Erfahrungen der Schweiz mit den alten EU-Ländern seit 2002 stützen diese Befürchtungen nicht. Arbeitskräfte aus Osteuropa sind zudem bei uns nur gefragt, wenn sie gebildet und gut ausgebildet sind. In seinen Abstimmungsunterlagen schreibt das Komitee „Schweizer Wirtschaft für die Bilateralen“: „Heute ist die typische Arbeitskraft aus den neuen EU-Staaten jung, männlich, ledig und gut gebildet.“
Die Angst vor vermehrter Einwanderung kann ebenfalls mit den Zahlen der EU und aus den Bilateralen I relativiert werden. Die Wanderung ist weit weniger gross als erwartet. Bei sehr grosser Zuwanderung gilt zudem für uns ja die ausgehandelte Schutzklausel.
Das Argument des vermehrten Einflusses der EU auf die Schweiz ist hingegen klar falsch. Das FZA ermöglicht der EU in keinem Bereich eine zusätzliche Einflussnahme. Dies ist bei anderen Abkommen der Bilateralen I und II anders. Dies ersteren wurden jedoch vom Volk unterstützt, gegen die zweiten wurde kein Referendum ergriffen.
Dass nicht jeder Arbeitslose in die Schweiz kommen kann und hier Arbeitslosenunterstützung bekommt, dagegen wurde vorgesorgt. Nur wer mindestens ein Jahr hier gearbeitet hat, wird unterstützungsberechtigt.
Dass bei uns lebende EU-Bürger auch aus den neuen Bundesländern ihre Familie nachziehen können, ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Die Möglichkeit, dass daraus Kosten für die Sozialhilfe entstehen, besteht. Selbstständigen, die Sozialhilfe beanspruchen, kann aber die Bewilligung entzogen werden. Dasselbe gilt für freiwillig Arbeitslose.
Die AHV profitiert von allen in der Schweiz Arbeitenden. Arbeitgeberpräsident Rudolf Stämpfli sagte im „Bund“ vom 18.6.05: „Heute bezahlen ausländische Versicherte 25% der AHV-Beiträge, aber sie erhalten nur 15% der Leistungen.“ Mit einem Ja zum FZA wird die AHV eher gestärkt als geschwächt.
Ein Anspruch auf eine IV-Rente entsteht erst nach einem Jahr Arbeitsunfähigkeit und wenn mindestens ein Jahr lang IV-Beiträge in der Schweiz bezahlt wurden. Wer nicht seit dem 20. Lebensjahr stets IV-Beiträge bezahlt hat, kann nur eine Teilrente beziehen. Was gegen einen Missbrauch der IV und der ALV vorgesehen werden kann, wurde gemacht.
Wer sich mit den Chancen und Risiken zum FZA befasst, die Dokumente dazu liest und Fachpersonen befragt, wird am 25.9.05 Ja sagen.
Diese Frage habe ich dem Bundesrat im Namen der SP-Fraktion in einer Dinglichen Anfrage am 9.6.05 gestellt.
Ich zitiere aus der bundesrätlichen Antwort vom 29. Juni:
„Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit (FZA) enthält keine spezifischen Bestimmungen für den Fall, dass die Schweiz eine Ausdehnung der Freizügigkeit auf die neuen Mitgliedstaaten der EU ablehnt. Eine solche Ablehnung würde eine Ungleichbehandlung von Staatsangehörigen einzelner EU-Mitgliedstaaten bedeuten. Die EU hat bereits klar gemacht, dass sie solche Diskriminierungen nicht akzeptieren würde. Falls die Schweiz die Ausdehnung des FZA auf die neuen Mitgliedstaaten ablehnen würde, bestünde die Gefahr, dass die EU von ihrem Recht Gebrauch machen würde, das Abkommen zu einem beliebigen Zeitpunkt zu kündigen. Wegen der Guillotineklausel würden in diesem Fall die sieben bilateralen Abkommen I sechs Monate nach Eingang der Notifizierung der Kündigung des FZA ausser Kraft gesetzt. Lehnt das Schweizer Stimmvolk die Ausdehnung der Freizügigkeit auf die neuen Mitgliedstaaten ab, so obliegt es der EU, ihre Haltung festzulegen.“
(Vollständige Anfrage und Antwort auf der Homepage des Parlaments www.parlament.ch über Curia Vista unter der Nr. 05.1067 Dringliche Anfrage SP-Fraktion. Bilaterale I)
Persönlich bin ich davon überzeugt, dass es sich die EU nicht wird leisten können und wollen, der Schweiz mit den alten EU-Ländern andere Bedingungen zu gewähren als mit den neuen. Ich möchte die Verbesserung der Beziehungen zur EU in der Bereichen der Bilateralen I auf keinen Fall aufs Spiel setzen (LSVA, Luftverkehr, Zugang zu Forschungsprojekten, Arbeiten können in der EU, Chancen für unsere Jungen, Markt für Landwirtschaftsprodukte usw.). Auch deshalb sage ich am 15.Seotember 2005 Ja.
SP Werdenberg, Restaurant Bären, Buchs 16.8.05