Die Meldung ging durch die Medien: Ein Einkommensmillionär zieht von Basel in den Kanton Schwyz und halbiert so seine Steuerrechnung. Dies, ohne dass er weniger verdienen würde, sich seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit also vermindert hätte. Basel gehen dadurch Steuereinnahmen in beträchtlicher Höhe verloren, obwohl sich seine Aufgaben nicht verringert haben. Der Kanton Schwyz und die neue Wohngemeinde des Steuerpflichtigen profitieren von den neuen Steuereinnahmen, am meisten aber profitiert von den unterschiedlichen Steuerregimes der beiden Kantone dieser Steuerpflichtige.
Das Beispiel zeigt, dass der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen keineswegs gesund ist, nein, er ist ruinös. Ruinös ist er nicht nur, weil gewisse Kantone anderen die guten Steuerzahlenden abjagen. Dort, wo die reichen Steuertouristen hinziehen, wird das Wohnen teurer und teurer. Diese Gutbetuchten leisten sich jeden Immobilienpreis und treiben so die Wohnkosten in die Höhe. Für die durchschnittlich Verdienenden wird das Wohnen in den Tiefsteuergebieten unerschwinglich. Ein eigentlicher Verdrängungsprozess findet statt. Gesunder Steuerwettbewerb? Wohl kaum.
Diesem Umstand will die Steuergerechtigkeitsinitiative einen Riegel schieben. Wer über 250‘000 Fr. steuerbares Einkommen oder 2 Mio. Fr. steuerbares Vermögen und mehr besitzt, soll aus dem Steuertourismusrennen genommen werden, indem alle Kantone für diese Gutsituierten einen minimalen Steuersatz verlangen müssen. So bekommen auch Kantone und Gemeinden mit bisher kurzen Steuerspiessen, d.h. hohen Steuersätzen, die Chance auf den Zuzug oder das Verbleiben von Steuerpflichtigen mit guter und sehr guter wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Andere Faktoren werden entscheidend für die Wohnsitznahme.
Der Initiative wird vorgeworfen, sie zerstöre die kantonale Steuerhoheit, torpediere die Steuerautonomie der Kantone. Das ist falsch. Unterhalb der Grenzen, die die Initiative setzt, entscheiden die Kantone und Gemeinden frei darüber, wie hoch sie die Steuersätze festlegen. Oberhalb der Grenze gilt ein Minimalsatz. Betroffen von der Regelung ist knapp 1% aller Steuerpflichtigen. Wer also Landkarten verbreitet, in denen gewisse Kantone eingefärbt sind mit der Legende „Hier werden bei einem Ja zur Initiative die Steuern steigen.“, verbreitet wissentlich die Unwahrheit.
In keinem einzigen Kanton werden die Steuern flächendeckend steigen. In jenen Kantonen, die überhaupt betroffen sind, sind es jeweils wenige Personen, die mehr Steuern bezahlen müssen. Alle anderen profitieren von besseren Leistungen, auch Steuersenkungen sind für sie möglich.
Wie steht es mit der Steuerautonomie der Kantone wirklich? Z.B. die Abschaffung der Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen war nur in ganz wenigen Kantonen ein freier Entscheid. Die meisten Kantone vollzogen diesen (unsinnigen) Schritt, weil sie unter Druck eines oder mehrerer Nachbarkantone standen und nicht, weil sie auf diese Steuereinnahmen freiwillig hätten verzichten wollen.
Unsere Verfassung verlangt die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das eingangs erwähnte Beispiel zeigt, dass der kantonale Steuerwettbewerb dazu geführt hat, dass dieser Verfassungsgrundsatz grob verletzt wird.
Mit einem Ja zur Steuergerechtigkeitsinitiative kann wenigstens für jene, die gut und sehr gut verdienen, diesem Grundsatz wieder Nachachtung verschafft werden. Die Kantone selbst sind nicht in der Lage, Lösungen zu finden, zu unterschiedlich sind die Interessen, zu weit auseinander liegen heute die Steuersätze.
Ein anderes Beispiel für die Unfähigkeit der Kantone, die Disparitäten echt zu verringern, ist die Pauschalbesteuerung. Seit Jahren ringt die FDK um einen Entscheid. Inzwischen hat der Souverän des Kantons Zürich ein Zeichen gesetzt und seiner Regierung den Auftrag erteilt, die Pauschalbesteuerung abzuschaffen. Es zeigt sich deutlich: Die Stimmberechtigten sind das Gremium, das die Verfassung ernst nimmt und Steuerungerechtigkeiten beseitigt.
Seit dem 1. Januar 2008 ist die NFA in Kraft. Mit den neuen Ausgleichsinstrumenten wird dafür gesorgt, dass die finanzschwächeren Kantone durch Zahlungen der finanzkräftigeren Kantone und durch den Bund zu mehr Mitteln kommen, um die Staatsaufgaben zu erfüllen. Das funktioniert. Was aber – wie von den Skeptikern erwartet – nicht passiert ist, ist das Schliessen der Disparitätenschere. Die Steuerbelastungsunterschiede für die Einzelnen haben sich nicht verringert. Die Tiefsteuerkantone mussten ihre Steuern nicht erhöhen, die Hochsteuerkantone konnten trotz des Finanzausgleichs ihre Steuern nicht massiv senken, um die Differenzen spürbar zu verringern.
Beispiel:
Unselbständig ErwerbendeR, verheiratet, 2 Kinder, Arbeitseinkommen 70‘000.- |
Steuerbelastung 2007 |
Steuerbelastung 2009 |
Aarau |
2372.- |
2267.- |
Delémont |
4575.- |
3933.- |
Zug |
1284.- |
313.- |
Unselbständig Erwerbende(r), verheiratet, 2 Kinder, Arbeitseinkommen 300‘000.- |
Steuerbelastung 2007 |
Steuerbelastung 2009 |
Aarau |
48672.- |
44074.- |
Delémont |
62533.- |
60100.- |
Zug |
26494.- |
24960.- |
(Quelle BFS, statistisches Lexikon der Schweiz)
Bei einem Ja zur Steuergerechtigkeitsinitiative profitieren 99% unserer Bevölkerung von mehr Steuergerechtigkeit und sinkenden Steuern oder besseren staatlichen Leistungen. Die Initiative bringt eine pragmatische Lösung für das seit langem bekannte Problem des Steuertourismus, das die Kantone selbst nicht angehen können oder wollen. Daher verdient die Initiative die Antwort Ja!
19. Oktober 2010 für die NNZ