Die Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalbesteuerung) ersetzt die ordentlichen Einkommenssteuern (bzw. Vermögenssteuern). Sie steht natürlichen Personen offen, die erstmals oder nach einer Landesabwesenheit von mindestens zehn Jahren in der Schweiz Wohnsitz oder Aufenthalt nehmen und hier keine Erwerbstätigkeit ausüben. Die Besteuerung nach dem Aufwand ist beim Bund vorgesehen. Die Kantone können diese Sonderform der Einkommens- und allenfalls der Vermögensbesteuerung ebenfalls vorsehen.
22.6.2001
Einfache Anfrage von Susanne Leutenegger Oberholzer zur Besteuerung nach dem Aufwand.
21.11.2001
Der Bundesrat beantwortet die Einfache Anfrage.
Auszüge aus der Antwort:
Nach den Statistiken zur direkten Bundessteuer der natürlichen Personen in den Steuerjahren 1995/96 werden 2783 Personen (von insgesamt 3 495 357 Steuerpflichtigen) nach dem Aufwand gemäss Artikel 14 DBG besteuert. Die verfügbaren Daten erlauben keine Aussagen darüber, wie viele dieser Personen Schweizer oder Ausländer sind. Es ist jedoch anzunehmen, dass die meisten nach Aufwand besteuerten Personen ausländische Staatsangehörige sind.
In seiner Botschaft vom 25. Mai 1983 über die Steuerharmonisierung hat der Bundesrat festgehalten, dass die Besteuerung nach dem Aufwand nicht eine Privilegierung bestimmter Kategorien von Steuerpflichtigen darstelle. Vielmehr sei es in den einschlägigen Fällen erfahrungsgemäss sehr schwierig, eine ordentliche Veranlagung durchzuführen. Die Besteuerung nach dem Aufwand erlaubt eine Vereinfachung der Veranlagung. Es handelt sich dabei um eine Modalität der Einkommensbesteuerung und nicht um einen Ersatz für letztere. Diese Auffassung vertritt auch die Steuerrechtslehre, die die Verfassungsmässigkeit dieser Art der Besteuerung bejaht.
3.10.2003
Susanne Leutenegger Oberholzer reicht eine Parlamentarische Initiative (PaIv) ein, die die Abschaffung der Aufwandbesteuerung fordert.
13.9.2004
Die zuständige nationalrätliche Kommission, die WAK, berät die PaIv und empfiehlt sie dem Nationalrat zur Ablehnung.
6.10.2005
Der Nationalrat berät die PaIv und lehnt sie mit 87:67 Stimmen ab. Es gibt keine einzige bürgerliche Stimme zugunsten der PaIv. Für die CVP gilt:
Gegen die PaIv: 21 Stimmen, darunter die Stimmen von Doris Leuthard und Christophe Darbellay, Für die PaIv: 0 Stimmen, Entschuldigt abwesend: 2, Nicht teilgenommen: 4
7.10.2005
Susanne Leutenegger Oberholzer reicht eine Anfrage ein, in der sie vom Bundesrat u.a. wissen will, wie viele Leute in der Schweiz nach dem Aufwand besteuert werden und wie hoch die Differenz im Vergleich zu einer ordentlichen Besteuerung ist.
21.12.2005
Der Bundesrat beantwortet die erste Frage mit: ca. 3600 Fälle. Die zweite kann er nicht beantworten.
24.3.2006
Susanne Leutenegger Oberholzer reicht erneut eine PaIv ein, diesmal mit der (moderateren) Forderung nach einer unteren Limite für die Steuerrechnung der nach Aufwand Besteuerten. Die PaIv ist in der zuständigen Kommission, der WAK Nationalrat noch nicht behandelt.
Dezember 2006
Der Wohnsitzwechsel eines französischen Sängers namens Jean-Philippe Smet wird bekannt und gerät in Frankreich fast zur Staatsaffäre. Denn Smet ist in Frankreich unter seinem Künstlernamen Johnny Hallyday ein Star, er ist reich, er ist ein bekannter Anhänger des Präsidentschaftskandidaten Nicolas Sarkozy – und er ist ins mutmassliche Steuerparadies Schweiz, nach Gstaad gezogen.
9.1.2007
Bundesrätin Doris Leuthard bringt mit ihrer Bemerkung in der Westschweizer Fernsehsendung Infrarouge, wonach es «ungerecht» sei, wenn Schweizer mit vergleichbarem Einkommen viel mehr Steuern zahlten als Ausländer, das Thema wieder in die Medien.
10.1.2007
Der Bundesrat pfeift Bundesrätin Leuthard zurück und bekräftigt seine Haltung zugunsten der Aufwandbesteuerung. In einer Medienmitteilung behauptet er u.a.: „Es handelt sich um Fälle, bei denen die normalen Veranlagungsmittel nicht zum Ziel führen.“
18.1.2007
Die Regierung des Kantons Schwyz erklärt in einer Antwort auf eine Interpellation von SP-Kantonsrat Andreas Marty, dass in SZ im Jahr 2006 41 Personen nach Aufwand besteuert wurden. Der Steuerbetrag muss mindestens 90'000.- ausmachen. Rund die Hälfte der Begünstigten wohnt im Bezirk Höfe, also in den steuergünstigsten SZ-Gemeinden am Zürichsee.
19.1.2007
Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren und –direktorinnen FDK entscheidet „das Thema Pauschalbesteuerung weiterzuverfolgen“ (TagesAnzeiger vom 20.1.07). Inhaltlich wird gar nichts entschieden. Zu unterschiedlich sind die Ansichten der Kantone. Nochmals der TagesAnzeiger vom 20.1.07: „Der Waadtländer Finanzdirektor Pascal Broulis (FDP), dessen Kanton mit Abstand am meisten von den Steuerabkommen profitiert, betonte gleichentags, er sehe in dieser Frage keinen Handlungsbedarf.“
Zuerst soll nun einmal ein Überblick über die Handhabung dieser Gesetzesbestimmung in den verschiedenen Kantonen erstellt werden. Danach will die FDK eventuell etwas unternehmen in Richtung Vereinheitlichung. Die FDK schiebt also die Sache auf die lange Bank.
22.1.2007
Die bürgerlichen Mitglieder (inkl. alle CVP-VertreterInnen) der nationalrätlichen Wirtschaftskommission WAK lehnen ein Antrag von SP-Parteipräsident Hans-Jürg Fehr ab, der verlangt, dass die zweite PaIv von Susanne Leutenegger Oberholzer noch im ersten Quartal 2007 beraten werden soll. Begründung: Man wolle kein Geschäft in der Behandlung vorziehen, nur weil es aktuell sei. Auch die WAK-NR schiebt die Sache auf die lange Bank.
22.5.2007
Die WAK des Nationalrats lehnt die Erhöhung des Minimalsatzes für Pauschalbesteuerte ab.
3.4.2008
Der Kanton St.Gallen reicht eine Standesinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung ein. Im Februar 2008 hatte der Kantonsrat gegen den Willen der Regierung eine entsprechende Motion (mit Stimmen von links und der CVP!) überwiesen.
7.2.2009
Die Bevölkerung des Kantons Zürich sagt an der Urne mit 52.9% der Stimmen Ja zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung – entgegen der Empfehlung von Kantons- und Regierungsrat.
6.5.2009
Der Grosse Rat des Kantons Basel Stadt beschliesst mit 60:34 Stimmen, einen Vorstossaus den Reihen der SP zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung zu überweisen.
28.5.2009
Die kantonalen Finanzdirektoren tagen. Sie wollen das System vorerst beibehalten, plädieren aber für eine Reform. Die Stossrichtungen einer möglichen Reform: ein höherer Minimalbetrag, die Altersgrenze und die Zulässigkeit eines Erwerbseinkommens im Ausland.
15.10.2010
Die SP des Kantons Zug lanciert eine kantonale Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung.
22.10.2009
Im Kanton Thurgau lancieren SP und Grüne eine kantonale Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung.
8.1.2010
Die SP des Kantons St.Gallen reicht eine kantonale Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung ein.
29.1.2010
Umfrageresultat: Gemäss einer Umfrage bei den Kantonen hat in den letzten Jahren die Pauschalbesteuerung zugenommen. So wurden 2008 in der Schweiz 5003 Personen pauschalbesteuert, gegenüber 3106 im Jahr 1999. Der Ertrag lag 2008 bei 578 Millionen Franken. Zwischen den Kantonen gibt es aber grosse Unterschiede; vorneweg liegen die Waadt, das Wallis und Genf.
29.1.2010
Die Finanzdirektorenkonferenz FDK will ein kleines Schrittchen machen, aber nicht wirklich in die richtige Richtung: Sie kämpfen weiterhin für die Pauschalbesteuerung.
Die Finanzminister der Kantone wollen das System der Pauschalbesteuerung verschärfen: Pauschal besteuerte Ausländer sollen zwar mehr bezahlen müssen als bisher, aber immer noch deutlich weniger als ähnlich reiche Schweizer:
Die kantonalen Finanzdirektoren wollen nicht auf die Pauschalbesteuerung verzichten. Sie wollen das System aber reformieren. Konkret heisst das, die Kantone wollen reiche Ausländer weiterhin weniger stark besteuern dürfen als reiche Schweizer. Bis anhin bezahlen pauschal besteuerte Ausländer das Fünffache des Eigenmietwerts ihres Hauses, oder ihrer Wohnung. Nun wollen die Finanzdirektoren das Siebenfache verlangen. Durchgesetzt haben sich also diejenigen Kantone, die nur zu geringfügigen Anpassungen bereit sind.
Die minimale Bemessungsgrundlage soll neu bei 400'000 Franken für die direkte Bundessteuer liegen, wie die Finanzdirektoren nach ihrer Plenarversammlung mitteilten. Auch die Kantone müssen einen Mindestbetrag festlegen. Dessen Höhe ist aber frei.
4.2.2010
Die SP des Kantons Basel Landschaft lanciert eine kantonale Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung.
24.2.2010
Die WAK des Ständerates lehnt die Standesinitiative des Kantons St.Gallen zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung mit 9:3 Stimmen ab.
16.3.2010
Der Ständerat lehnt die St.Galler Standesinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung mit 22:13 Stimmen ab.
26.4.2010
Die WAK des Nationalrates lehnt die St.Galler Standesinitiative ebenfalls ab, mit 16:9 Stimmen.
Die Kommission ausserdem lehnt eine Parlamentarische Initiative von Susanne Leutenegger Oberholzer mit 12:9 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab, die schärfere Bestimmungen für die Voraussetzung der Pauschalbesteuerung und damit eine Einschränkung des kantonalen Ermessensspielraums verlangt hätte.
28.4.2010
Die SP des Kantons AR reicht die in Rekordzeit gesammelten 500 Unterschriften für ihre kantonale Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung ein.
8.6.2010
Im Kanton Glarus (7 Pauschalbesteuerte, die je mindestens 80‘000.- Steuern für Bund, Kanton und Gemeinde abliefern müssen) erklärt die Regierung einen Antrag der Grünen auf Abschaffung der Pauschalbesteuerung zulässig und reicht ihn dem Parlament weiter. Abschliessend wird wohl die Landsgemeinde beschliessen können.
8.9.2010
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet, um gemäss seiner Einschätzung die Besteuerung nach dem Aufwand zu verbessern und deren Akzeptanz in der Bevölkerung zu stärken. Der Bundesrat schlägt vor, die Mindestlimite des besteuerten Aufwands zu erhöhen. Durch diese Anpassungen sollen Gerechtigkeitsüberlegungen stärker gewichtet werden, ohne die Attraktivität des Standorts Schweiz für Aufwandbesteuerte zu gefährden.
16.2.2011
Der St.Galler Grosse Rat lehnt die SP-Initiative zu Abschaffung der Pauschalbesteuerung mit 77:26 Stimmen ab und unterstützt den regierungsrätlichen Gegenvorschlag, der eine Verschärfung vorsieht, mit 95:7 Stimmen. Die Volksabstimmung ist auf den 27. November 2011 festgesetzt.
18.3.2011
Die SP Basellandschaft reicht ihre Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung ein.
19.4.2011
Die Alternativen Linken lancieren eine Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung auf Bundesebene.
2.5.2011
An der Landsgemeinde in Glarus lehnen die Stimmberechtigten den Antrag der Grünen, der von der SP unterstützt wird, zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung äusserst knapp ab. Bis das Resultat feststand, musste dreimal abgestimmt werden.
15.5.2011
Im Kanton Thurgau wird die Initiative von SP und Grünen zur Abschaffung der Pausschalbesteuerung mit knapp 53% Nein-Stimmen abgelehnt. Der Gegenvorschlag, der die Pauschalbesteuerung verschärft, wird mit 62% Ja-Stimmen angenommen.
6.6.2011
Der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden lehnt die SP-Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung mit 42:20 Stimmen ab und stimmt einem Gegenvorschlag zur Verschärfung der Bestimmungen mit 35:27 Stimmen zu. Die Volksabstimmung ist für den 11. März 2012 vorgesehen. Empfehlung des Kantonsrates: Mit 39:16 Stimmen bei 7 Enthaltungen die SP-Initiative zu verwerfen und dem Gegenvorschlag zuzustimmen.
30.6.2011
Der Bundesrat verabschiedet eine Botschaft ans Parlament, in welcher er die Bedingungen für die Pauschalbesteuerung verschärfen will: Die Bemessungsgrundlage soll vom 5- auf das 7-Fache der Wohnkosten erhöht werden bei einer Mindestbemessungsgrundlage von 400‘000.- Die Kantone müssen ebenfalls ein Minimum festsetzen, sind in der Höhe aber frei. Ehegatten müssen neu beide alle Voraussetzungen erfüllen.
25.9.2011
Im Kanton Schaffhausen stimmen 55.1% der Stimmenden der von SP, AL und Gewerkschaften lancierten Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung zu. Die Regierung hatte versucht, mit einem Gegenvorschlag die Pauschalbesteuerung zu retten. Dies lehnten die Stimmenden ab.
1.11.2011
Die Regierung von BL lehnt die SP-Initiative ab und stellt einen Gegenvorschlag vor.
7.11.2011
Der Luzerner Kantonsrat beschliesst mit 83:25 Stimmen die Ablehnung der Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung und die Zustimmung zum Gegenvorschlag der Regierung.
27.11.2011
Die Stimmberechtigten im Kanton St.Gallen nehmen die SP-Initiative zur Abschaffung und den Gegenvorschlag von Regierung und Parlament zur Verschärfung der Pauschalsteuer an. In der Stichfrage gewinnt der Gegenvorschlag.
Vorläufiges Fazit: Immer mehr Bürgerinnen und Bürgern ist dieses Privileg für reiche Ausländer ein Dorn im Auge. Nur die sogenannt bürgerlichen Politiker wollen die Zeichen der Zeit immer noch nicht erkennen und retten sich in Verschärfungen der Pauschalbesteuerung. Damit beweisen sie, dass die Pauschalbesteuerten viel zu lange viel zu kleine Steuerrechnungen erhalten haben. Einsicht in die Ungerechtigkeit dieses Steuerangebotes ist das nicht.