In der Schweiz erhält jeder Steuerpflichtige jedes Jahr ein Formular von der Steuerverwaltung (Steuererklärung genannt), in welchem das Einkommen des Vorjahres und das Vermögen einzutragen sind. (Verheiratete erhalten ein gemeinsames Formular für beide Ehegatten.) Aufgrund dieses Formulars wird der Steuerbetrag erhoben. Die Schweiz kennt also das System der Selbstdeklaration oder Selbstveranlagung. Die Steuerbehörde prüft die Angaben, kann nachfragen bei dem oder der Steuerpflichtigen und kann allenfalls Änderungen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben vornehmen. Dies betrifft meist die Höhe von Abzügen. Gegen solche Änderungen kann man bei der Steuerbehörde Rekurs erheben, wenn man deren Rechtmässigkeit bezweifelt.
Die Steuerbehörde kann bei ihrer Überprüfung Unregelmässigkeiten feststellen. Dabei kann es sich um Steuerbetrug oder um Steuerhinterziehung handeln. Steuerhinterziehung liegt z.b. vor, wenn man vergisst, ein Sparbuch anzugeben oder wenn man eine Einnahme aus einer Nebenbeschäftigung auf der Steuererklärung verschweigt. Steuerhinterziehung ist in der Schweiz kein Straftatbestand, sondern nur eine Übertretung. Wird die Steuerhinterziehung entdeckt, so wird sie mit einer Busse (zwischen einem Fünftel und dem Dreifachen der hinterzogenen Steuer) bestraft. Da Steuerhinterziehung nach schweizerischem Recht kein Straftatbestand ist, wird in solchen Fällen auf Anfrage aus dem Ausland keine Amts- oder Rechtshilfe gewährt.
Steuerbetrug liegt vor, wenn willentlich die finanziellen Verhältnisse falsch deklariert werden, wenn man also z.b. eine Unterschrift oder ein Dokument fälscht. Steuerbetrug ist in der Schweiz ist ein Straftatbestand. Er wird mit Gefängnis oder Busse bis 30‘000.- geahndet. Hier gewährt die Schweiz Amts- und Rechtshilfe.
Zum einen eben in der Unterscheidung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Gemäss den bisher ausgehandelten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und anderen Staaten geht die Schweiz bei der Gewährung von Amts- und Rechtshilfe von der „doppelten Strafbarkeit“ aus. Nur bei Straftatbeständen nach schweizerischem Recht wird Amts- und Rechtshilfe gewährt. D.h. bei Steuerhinterziehung, und handle es sich um noch so grosse Beträge, werden keine Informationen an andere Staaten geliefert. Eine Ausnahme bildet das DBA mit den USA. Dort gilt die Auskunftspflicht über Amts- und Rechtshilfe bei „tax fraud and the like“, „Steuerbetrug und dergleichen“. Dieses „ and the like“ ist in Beispielen erklärt und man sieht, dass damit auch Steuerhinterziehung gemeint sein kann. Gegenüber der mächtigen USA hat die Schweiz also ihr Bankgeheimnis schon seit einiger Zeit gelockert!
Zum andern kennt die Schweiz keinen automatischen Informationsaustausch zwischen den Banken und dem Heimatfinanzplatz der Bankkundinnen und -kunden. Gegenüber der EU hat sie deshalb ein spezielles Abkommen getroffen, das Zinsbesteuerungsabkommen. Dieses ist seit dem 1.7.2005 in Kraft. Die Schweiz verpflichtet sich darin, 35% der Zinserträge von EU-Steuerpflichtigen auf Schweizerkonten einzuziehen und den jeweiligen Wohnsitzstaaten dieser Bankkunden und -kundinnen zu überweisen. Ein Viertel des gesamten Betrags fliesst in die schweizerische Bundeskasse, als Aufwandentschädigung sozusagen. 2007 betrugen die an EU-Länder erstatteten Zinsen rund 330 Mio. Euro. Um dem Zinsrückbehalt ihrer Bank zu entgehen, können die EU-Kunden und -kundinnen auch einem automatischen Informationsaustausch zustimmen.
Die SP Schweiz kämpft seit langem für eine Aufhebung der Unterscheidung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Die Schweiz soll kein Hafen für Fluchtgeld von Leuten sein, die ihrem eigenen Fiskus Steuern enthalten. Ein solches Finanzplatzmodell, das auf Schwarzgeld baut, ist nicht fair und nicht zukunftsfähig. In diesem Sinn setzen wir uns ein für die Abschaffung des Bankgeheimnisses. Nun ist im Zuge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise der internationale Druck so gross geworden, dass der Bundesrat am 13. März 09 beschlossen hat, auch in Fällen von Steuerhinterziehung Amts- und Rechtshilfe zu gewähren. Er will dies daher in künftigen Doppelbesteuerungsabkommen so einfliessen lassen und die bestehenden DBA neu verhandeln und in diesem Punkt anpassen. Dies alles geschieht nicht aus Einsicht, sondern nur wegen des Drucks einer „grauen Liste“ der OECD und möglichen wirtschaftlichen Konsequenzen für die Schweiz. Was mich persönlich ärgert, ist, dass die Schweiz nur auf Druck von aussen reagiert und das Problem nicht selber angepackt hat. Wir hätten dazu unsere eigene Gesetzgebung im Bereich der Strafbarkeit von Steuerhinterziehung und im Amts- und Rechtshilfegesetz autonom ändern können. Nun meint der Bundesrat, er könne diese Aufweichung unseres Bankgeheimnisses hinauszögern, indem er mit jedem DBA-Partnerland einzeln Verhandlungen aufnimmt und dabei noch Zugeständnisse in anderen Punkten zugunsten der Schweiz herausholen will. Ich verstehe, dass deshalb an der Ernsthaftigkeit des Versprechens vom 13. März gezweifelt wird.
Die Herren Steinbrück und Eichel haben mit ihrer inhaltlichen Kritik an der Schweiz also durchaus Recht. Peer Steinbrücks Rhetorik ist aber kontraproduktiv. So wird bei uns nicht die Diskussion über die Sache (Steuerfluchthafen Schweiz) geführt, sondern über verbale Entgleisungen und unpassende Vergleiche. Das macht die Position der SP Schweiz nicht leichter, im Gegenteil. Der Vorwurf des Landesverrats an unsere Adresse wird leider immer wieder erhoben.
Dabei ist unsere Position sonnenklar, solidarisch und fair:
Jeder und jede hat im Wohnsitzstaat jene Steuern zu entrichten, die dort auf demokratischem Weg beschlossen wurden. Kein Land darf Anreize bieten, diese Steuerpflicht zu umgehen. Kein Land hat zudem die Höhe der Steuern in einem anderen Staat zu kritisieren und als Grund für Steuerumgehung insbesondere der Reichen anzuführen und zu akzeptieren. Wir unterstützen unseren Bankenplatz darin, Geld von Ausländerinnen und Ausländern zur Verwaltung entgegen zu nehmen. Dies aber erst, nachdem die Steuerschuld beglichen ist.
Ich bin nicht für einen automatischen Informationsaustausch, nicht zuletzt wegen der Erfahrung mit unserem schweizerischen Steuererhebungssystem, das gut funktioniert. Informationen sollen dann fliessen, wenn ein Verdacht auf Steuerbetrug oder -hinterziehung besteht. Hingegen sollte das Zinsbesteuerungsabkommen verbessert und ausgeweitet werden, so dass wirklich alle Kapitalerträge erfasst werden, nicht nur Zinserträge, und es sollte nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen erfassen.
Hildegard Fässler, 14. Mai 2009. Der Text wurde von geschrieben für das Rote Füchsle, einer Monatszeitschrift der SPD Ehingen (Baden-Württemberg).