«Mehr Solidarität, mehr soziale Sicherheit und eine gerechtere Verteilung von Einkommen und Vermögen tun Not. Dafür setze ich mich weiterhin ein.»
Hildegard Fässler am 25. November 2011

Hildegard Fässler
 

Schon wieder ein Verstoss gegen die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit:

Der Bundesrat will die Dumont-Praxis abschaffen.

Am 7. November hat der Bundesrat beschlossen, sich dem Nationalrat anzuschliessen und die sogenannte Dumont-Praxis aufzuheben. Im Gegensatz zum Nationalrat soll dieser Beschluss aber nicht nur auf Bundesebene, sondern auch für die Kantone gelten.

Was bedeutet die Dumont-Praxis?

Wer heute eine vernachlässigte Liegenschaft kauft, kann die Kosten für deren Instandstellung in den ersten fünf Jahren nach dem Kauf bei den Bundessteuern und auch in den meisten Kantonen nicht vom Einkommen abziehen. Mit dieser Regelung, der sog. Dumont-Praxis, soll verhindert werden, dass jene, die eine gut erhaltene Liegenschaft erwerben und dafür auch einen rechten Preis bezahlen, steuerlich benachteiligt werden.
Ein Beispiel: Wer mit seinen 500'000 Fr. eine gute erhaltene Immobilie kauft, kann seine Steuerrechnung dadurch nicht entlasten. Wer aber eine vernachlässigte Immobilie für 200'000 Fr. kauft und sie danach für 300'000 Fr. in Ordnung bringt, hat zwar genau gleich viel ausgegeben, kann aber nach dem Willen von Bundesrat und Nationalrat die 300'000 Fr. bei den Steuern abziehen.

Steuerliche Ungleichbehandlung!

Mit dem Entscheid, die Dumont-Praxis abzuschaffen, werden also künftig jene, die eine stark vernachlässigte Liegenschaft kaufen, Instandstellungskosten sofort von den Steuern abziehen können. Damit sparen sie in erheblichem Umfang Steuern. Diese Ungleichbehandlung gegenüber den KäuferInnen einer gut unterhaltenen Liegenschaft widerspricht dem verfassungsmässigen Auftrag der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Der Entscheid, die Dumont-Praxis aufzuheben, widerspricht zudem der Empfehlung der kantonalen Finanzdirektoren und der Position der eidg. Steuerverwaltung.

Kein Vorteil für die Bauwirtschaft

Das Argument, die Abschaffung der Dumont-Praxis bringe der Bauwirtschaft zusätzliche Aufträge, hält einer genaueren Betrachtung nicht stand: Mit der Dumont-Praxis werden jene Liegenschaftsbesitzer, die gelegentlich einen Verkauf ins Auge fassen, ermuntert, ihre Liegenschaft gut zu unterhalten. Solche Ausgaben können sie ja von der Steuer abziehbar. Ohne Dumont-Praxis sind die neuen Besitzenden die Auftraggeber für die Baufirmen. Die Bauwirtschaft erhält also in beiden Fällen Aufträge. Ob die Liegenschaft vor oder nach dem Verkauf instand gesetzt wird, spielt für die beauftragten Handwerker keine Rolle.
Für eine Liegenschaft ist zudem ein regelmässiger Unterhalt besser, als wenn man sie verlottern lässt.

Keine Massnahme zur Wohneigentumsförderung

Wer Wohneigentum erwerben will, braucht vor allem eines, Kapital. Daran ändert die Abschaffung der Dumont-Praxis nichts. Entweder man braucht Kapital für eine gut erhaltende Liegenschaft oder für eine schlecht erhaltene und deren Instandstellung.

Fazit:

Die Aufhebung der Dumont-Praxis hält nicht, was deren Befürworter versprechen: Sie fördert weder die Bauwirtschaft noch das Wohneigentum. Aber sie ist ein weiterer Schritt zu mehr Steuerungerechtigkeit.

21.11.07 im eSPress