Das Bundesgericht hat am 1. Juni 07 das degressive Steuersystem des Kantons Obwalden als verfassungswidrig erklärt. Es gewichtet den steuerpolitischen Grundsatz, dass alle Leute nach ihrem wirtschaftlichen Leistungsvermögen zu besteuern sind höher als den kantonalen Steuerwettbewerb. Damit hat das Bundesgericht das bestätigt, was die SP schon immer zur Frage degressiver Steuertarife gesagt hat. Es leuchtet einem mit dem gesunden Menschenverstand doch schon ein, dass es nicht sein kann, dass Besserverdienende prozentual weniger Steuern bezahlen müssen als weniger gut Verdienende.
Dieser Entscheid ist nicht nur ein Sieg für die drei mutigen ObwaldnerInnen, die es trotz der aufgeheizten Stimmung im eigenen Kanton gewagt haben, ihr Steuergesetz dem höchsten Gericht zur Beurteilung vorzulegen. Er ist auch eine schallende Ohrfeige an unseren Finanzminister Bundesrat Merz, der das Obwaldner System als innovativ begrüsst hatte.
Der Entscheid ist keineswegs eine Missachtung des Obwaldner Volkswillens, welches mit 86% der Stimmen die Steuergesetzrevision angenommen hatte. Den ObwaldnerInnen war nicht die Frage gestellt worden: „Wollt ihr für Reiche einen degressiven Steuertarif einführen?“. Sie wurden gefragt: „Wollt ihr die Steuergesetzrevision annehmen?“ Im neuen Obwaldner Steuergesetz war der degressive Steuertarif nur ein Teil eines ganzen Paketes, welches für fast alle Bevölkerungsschichten finanzielle Vorteile bringen sollte. Diese Päckli-Taktik kennen wir auch aus dem Kanton St.Gallen. Da wurde die unsägliche Verminderung der Steuern auf Dividenden mit höheren Kinderabzügen, einer Erhöhung des Steuerfreibetrags u.a.m. verbrämt. Wenn jede und jeder etwas erhält, werden halt manchmal auch vergiftete Kröten geschluckt. Zum Glück gibt es aber die Möglichkeit, verfassungsrechtlich umstrittene Punkte dem Bundesgericht vorzulegen.
Für mich ist klar: Die Steuergerechtigkeit hat einen wichtigen Sieg errungen. Die Kantone dürfen dem Steuerwettbewerb nicht wesentliche Grundrechte opfern. Daher muss die SP nun auch die Frage klären lassen, ob die Bevorzugung von Dividendeneinkommen gegenüber Lohneinkommen verfassungskonform ist oder nicht und wie es mit der Pauschalbesteuerung für Superreiche steht.
Ausserdem erhält unsere Volksinitiative „für mehr Steuergerechtigkeit“ eine noch grössere Bedeutung, denn sie wird dafür sorgen, dass die finanziell Starken überall in der ganzen Schweiz etwa gleich viel Steuern bezahlen sollen. Auch das ist Steuergerechtigkeit und gibt weniger attraktiven Kantonen und Gemeinden die Chance auf gutbetuchte Einwohnerinnen und Einwohner.
Bern/Grabs, 5.6.07