Es ist wohl unbestritten, dass Unternehmen in der Schweiz stark von den guten Staatsleistungen wie Service public, Sicherheit, Verlässlichkeit, Bildung und Forschung profitieren. Dass sie dafür angemessen Steuern bezahlen, ist wohl nur selbstverständlich. Trotzdem wird an dieser Selbstverständlichkeit immer wieder unverfroren gerüttelt. Jüngst durch eine Idee aus der Küche des IHK St.Gallen/Appenzell-Präsidenten und Bankier Konrad Hummler.
Seit ich im Nationalrat bin, verfolgt mich die Frage der Besteuerung von Unternehmensgewinnen. 1998 wurde mit der Unternehmenssteuerreform I auf Bundesebene die Kapitalsteuer abgeschafft und die proportionale Gewinnsteuer eingeführt. Berechungen ergaben damals, dass der Proportionalsteuersatz auf 9.8% hätte angesetzt werden müssen, um keine Steuerverluste zu produzieren. Nach langer Diskussion, bei welcher der damalige Nationalrat Blocher einen Satz von höchstens 8% forderte, wurde dieser schliesslich auf 8.5% festgelegt. Seither wird insbesondere die SVP nicht müde, diesen Satz senken zu wollen. Im Rahmen des (kläglich gescheiterten) Steuerpakets 2001 versuchte auch Nationalrat Spuhler (SVP TG), Druck zu machen. Seine Vorschläge im Sinne von „wer bietet weniger“ variierten in der Kommissions- und Parlamentsberatung je nach Laune zwischen 7, 7.5 und 8%. Er scheiterte mit seinem Vorhaben, als seine bürgerlichen Bellevue-Zmorge-Freunde kalte Füsse bekamen und das Steuerpaket 2001 nicht noch mehr überladen wollten.
Im Juni 2005 hatte die SVP-Fraktion in Bern eine Motion eingereicht, mit der sie die Abschaffung der Gewinnsteuer auf Bundesebene verlangte. Sie wurde von Bundesrat und Nationalrat abgelehnt. Der Bundesrat stellte damals fest, dass die Motion gemäss Finanzplan im Jahr 2008 zu einem Steuerausfall von 7.8 Mrd. Fr. (rund 14% der Bundeseinnahmen) führen würde. Dass sogar ein von finanzpolitischen Hardlinern angeführter Bundesrat an der Gewinnsteuer bei Unternehmen festhalten will, spricht für sich.
In der letzten Zeit haben einige Kantone ihre Kapitalsteuer reduziert oder abgeschafft, die Gewinnsteuer gesenkt oder die Kapitalsteuer als an der Gewinnsteuer anrechenbar erklärt.
Der Steuerwettbewerb und die Entharmonisierung zwischen den Kantonen blühen. So verwundert es nicht, dass auch ganz „Kreative“ sich zu Wort melden und unter dem Schlagwort „Tabu-Bruch“ sofort das nötige Medienecho finden. Jüngstes Beispiel ist der Vorschlag des Bankiers und Präsidenten der Industrie- und Handelskammer St.Gallen/Appenzell Konrad Hummler, kleine Kantone sollten zur Steigerung ihrer Attraktivität die Gewinnsteuer für Unternehmen ganz streichen.
Die Idee von Herrn Hummler ist aus verschiedenen Gründen untauglich.
Es ist höchste Zeit, diesem steuerlichen Unwesen, kantonaler Steuerwettbewerb genannt, Schranken zu setzen. Unsere Volksinitiative «Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb» kommt da gerade recht und es gibt immer mehr Argumente dafür, dass wir uns auf gesetzgeberischer Ebene Gedanken zu einer materiellen Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung machen müssen.
4.12.08 eSPress