Die SP des Kantons St. Gallen will mit ihrer Volksinitiative „Steuergerechtigkeit für Familien!“ die Familien mit mittleren und kleinen Einkommen finanziell entlasten. Dazu schlägt sie beim kantonalen Steuergesetz einen Systemwechsel vor.
Heute kann für Kinder ein Abzug beim steuerbaren Einkommen gemacht werden. Der Effekt ist folgender: Je höher das Einkommen, desto höher ist die steuerliche Entlastung, denn wegen des Abzugs kommt man beim Steuertarif in eine tiefere Stufe. Mit ihrer Initiative fordert die SP, dass künftig der Kinderabzug direkt vom geschuldeten Steuerbetrag gemacht werden kann. Das hat die Wirkung, dass die Entlastung einer Familie für jedes Kind genau denselben Frankenbetrag ausmacht, egal wie hoch das Familieneinkommen ist.
Es ist doch nicht einzusehen, wieso Kinder von Gutverdienenden zu einem höheren Steuererlass führen sollen als Kinder in Familien mit weniger Einkommen. Diesen Kinderabzug am Steuerbetrag nennt man Steuerrabatt für Kinder.
Wenn die CVP jetzt auf Bundesebene einen Steuerrabatt für Ehepaare vorschlägt, verwendet sie zwar den gleichen Begriff, allerdings für eine andere Personengruppe: Mit ihrem Vorschlag würden nicht die Haushalte mit Kindern, sondern die Ehepaare entlastet, also auch all jene Ehepaare, die keine Kinder haben oder deren Kinder längst ausgeflogen sind, und das ist heute die Mehrheit. Auf der politischen Traktandenliste steht aber jetzt nicht eine Steuersenkung für alle Ehepaare – dazu fehlt dem Bund schlicht der finanzielle Spielraum und auch der Auftrag - sondern die Beseitigung der so genannten "Heiratsstrafe". Nun sind aber gar nicht alle verheirateten Paare gegenüber Konkubinatspaaren benachteiligt, sondern nur jene mit zwei Einkommen. Es geht also darum, für diese Paare die ungerechte Behandlung zu beseitigen. Der CVP-Rabatt schiesst sowohl familienpolitisch wie steuerpolitisch am Ziel vorbei: Er will alle Ehepaare durch einen Rabatt entlasten, also auch jene, die gegenüber den Konkubinatspaaren gar nicht schlechter gestellt sind. Dies ist insbesondere bei sehr gut verdienenden Einverdienerehepaaren absolut unnötig. Noch unsinniger ist in diesem Punkt der Vorschlag von Bundesrat Merz, der den Abzug für Ehepaare so ausgestalten will, dass vor allem reiche Ehepaare profitieren würden.
Der Ehepaar-Rabatt hat zudem einen anderen Mechanismus als der von der SP gewünschte Kinderrabatt: Es ist nicht ein fixer Betrag, der am Steuerbetrag abgezogen werden kann, sondern es sind 10% des Steuerbetrags mit einer oberen Grenze von 2000 Fr. Das heisst, wer eine direkte Bundessteuer von 1000 Fr. zu bezahlen hat, erhielte einen Rabatt von 100 Fr., wer 10'000 Fr. bezahlen müsste, einen Rabatt von 1000 Fr. und bei 20'000 Fr. oder mehr betrüge der Rabatt 2000 Fr. Diese unsoziale Entlastung kann die SP nicht unterstützen.
Die SP verfolgt entgegen der Aussage des St. Galler Tagblattes vom 16. Februar sehr wohl eine kohärente Politik: Familien (mit Kindern!) mit unteren und mittleren Einkommen sollen entlastet werden (im Kanton St.Gallen mittels Steuerrabatt für Kinder) und die "Heiratsstrafe" soll gemildert werden (auf Bundesebene durch Erhöhung des Zweiverdienerabzugs für Ehepaare).
Zudem setzt sich die SP seit Beginn der Diskussionen um das vom Volk versenkte Steuerpaket für die Individualbesteuerung ein, die zukunftsgerichtete, unserer gesellschaftlichen Entwicklung entsprechende zivilstandsunabhängige Besteuerung.
Hildegard Fässler, Nationalrätin, Grabs
im St. Galler Tagblatt vom 22. Februar 2006