«Mehr Solidarität, mehr soziale Sicherheit und eine gerechtere Verteilung von Einkommen und Vermögen tun Not. Dafür setze ich mich weiterhin ein.»
Hildegard Fässler am 25. November 2011

Hildegard Fässler
 

Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben - ohne Begeisterung, aber aus Gründen der Vernunft

Zur Zeit werden vor allem in der Romandie Unterschriften für ein Referendum gegen die Revision des Stempelsteuergesetzes gesammelt. Ich werde das Referendum nicht unterstützen. Hier einige Überlegungen zu meinem Entscheid.

Vorgeschichte

Der Bundesrat hat in den letzten Jahren mehrfach Änderungen am Bundesgesetz über die Stempelabgaben vorgeschlagen Er reagierte damit auf eine Forderung der Schweizer Banken und der Schweizer Börse auf Abschaffung der Umsatzabgabe. Das EFD setzte am 1. 4. 1998 eine Arbeitsgruppe ein, die zu prüfen hatte, ob eine Gefährdung des Finanzplatzes Schweiz eintreten könnte, wenn im Bereich der Umsatzabgabe nicht gehandelt würde, da neu auch ausländische Mitglieder an schweizerischen Börsen zugelassen werden. Dabei zeigte sich, dass viele Geschäfte ins Ausland abwandern könnten, da auch schweizerische Banken über ausländische Tochterfirmen ihre Geschäfte über ausländische Banken abwickeln könnten, um der Umsatzabgabe zu entgehen.

Geschichte der Änderungen des Stempelsteuergesetzes

1. Dringlicher Bundesbeschluss zur Änderung des Gesetzes über die Stempelabgabe

Botschaft: 14. 12. 1998

Schlussabstimmung und Inkrafttreten: 19. 3.1999

2. Motionen der WAK-NR und WAK-SR

Überweisung von zwei gleich lautenden Motionen am 19. 3.1999.

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Anschlusslösung an die dringlichen Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe vorzubereiten, die mit einem möglichst geringen Einnahmenausfall die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Finanzplatzes (Börse und Banken) im Bereich des Umsatzstempels sicherstellt. Die entsprechende Änderung des Stempelsteuergesetzes hat so rasch als möglich zu erfolgen mit dem Ziel, dass sie spätestens am 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt werden kann.

Einreichung Motion der WAK-NR am 31.1.2000.

Der Bundesrat wird ersucht, bis zum 30. September 2000 eine Botschaft betreffend das Bundesgesetz über die Stempelabgaben zwecks Abschaffung des Umsatzstempels auf Wertpapieren in jenen Bereichen vorzulegen, die durch eine Abwanderung ins Ausland gefährdet sind.

Alle drei Motionen wurden überwiesen.

3. Bundesgesetz über neue dringliche Massnahmen im Bereich Umsatzabgabe

Botschaft: 2.10.2000

Schlussabstimmung und Inkrafttreten: 15.12.2000

4. Postulat WAK-NR vom 23.4.2001

Der Bundesrat wird ersucht, die Entwicklung der Stempelabgaben permanent zu beobachten und der parlamentarischen Kommission periodisch Bericht zu erstatten und allenfalls Antrag auf Gesetzesänderungen zu stellen.

5. Steuerpaket 2001, Teil C Änderung des Gesetzes über die Stempelabgaben

Botschaft: 28.2.2001

Schlussabstimmung: 21.6.2003

6. Verlängerung der Massnahmen von 1999 und 2000

Schlussabstimmung 21.6.2002

7. Volksabstimmung zum Steuerpaket 2001 am 16.5.2004

Ablehnung. Damit kann auch der Teil C Stempelabgabe nicht in Kraft treten.

8. Bundesgesetz zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben

Botschaft: 18.8.2004

Schlussabstimmung: 16.3.2005

9. Vermutliches Zustandekommen des Referendums gegen den Beschluss vom 16.3.2005

Inhalt der Beschlüsse / Steuerausfälle / Haltung der SP-Fraktion

Als Grundsätze und Ziele galten bei allen Gesetzesänderungen:

1. Gleich lange Spiesse für in- und ausländische Konkurrenten

2. Verhinderung der Abwanderung von Börsengeschäften

3. Verhinderung der Abwanderung von Arbeitsplätzen (bei der Börse und bei den Effektenhändlern)

4. Möglichst geringe Steuerausfälle

Dringlicher Bundesbeschluss vom 19.3.99

Inhalt: Die ausländischen Effektenhändler, die an einer Schweizer Börse handeln, werden den schweizerischen Effektenhändlern gleichstellt. (d.h:.

  • Entlastung des Handels mit Eurobonds
  • Entlastung der über die neue Derivatebörse Eurex abgeschlossenen Geschäfte
  • Erfassung der an der Schweizer Börse als «Remote Members» angeschlossenen ausländischen Banken als Effektenhändler)

Befristung bis 31.12.02

Ausfälle: 20 Mio Fr.

SP-Haltung: SR alle Ja. NR 37 Ja, 1 Nein, 6 Enthaltungen, 7 abwesend

Dringliches Bundesgesetz vom 15.12.00

Inhalt:

1. Die Schweizer Börse SWX beabsichtigt, ihre Schweizer Bluechips, die heute in Zürich gehandelt werden, nicht mehr in Zürich zu handeln, sondern dies auf einer neuen Handelsplattform mit dem Namen Virt-x rechtlich in London abzuwickeln. Um zu vermeiden, dass aus dieser Neuerung Wettbewerbsverzerrungen durch die Umsatzabgabe eintreten, muss das Gesetz revidiert werden. In- und ausländische Wertschriftenhändler an der Virt-x sollen gleich gestellt werden:

2. Ausländischen institutionellen Anleger werden von der Umsatzabgabe freigestellt, die inländischen institutionellen Anleger (vor allem Pensionskassen) bleiben der Umsatzabgabe unterstellt. Die inländischen Anleger werden zu diesem Zweck als Effektenhändler bezeichnet.

Die Umsatzabgabe ist damit nicht mehr davon abhängig, ob ein inländischer institutioneller Anleger einen schweizerischen Effektenhändler oder einen ausländischen Effektenhändler beauftragt.

Es ist auch nicht relevant, ob dieses Geschäft an einer inländischen oder an einer ausländischen Börse abgewickelt wird. Das Ziel der Wettbewerbsneutralität wird so erreicht.

3. Die inländischen Fonds werden –die ausländischen sind ja - freigestellt.

Befristung bis 31.12. 2002

Ausfälle: 220 Mio Fr. (Die Botschaft des Bundesrates, welche durch den Ständerat wesentlich abgeändert wurde, sah noch Ausfälle in der Höhe von 500 Mio Fr. vor!)

SP-Haltung: NR 0 Ja, 31 Nein, 20 Enthaltungen,1 abwesend
(SR gesamt 39 Ja, 5 Nein, vermutlich SP)

Begründung der Ablehnung: fehlende Kompensation der Ausfälle, keine Dringlichkeit

Verlängerung der Massnahmen von 1999 und 2000

Befristung bis 31.12.2005

Steuerpaket 2001, Teil C

Inhalt: Es gilt der Inhalt der Beschlüsse vom 19.3.99 und vom 15.12.00 so wie zusätzlich:

  • Die inländischen Gemeinwesen (Bund, Kantone, politische Gemeinden) und ihre Anstalten sollten nur dann noch zu den abgabepflichtigen Effektenhändlern gehören, wenn sie in ihrer Rechnung für mehr als 10 Millionen Franken steuerbare Urkunden ausweisen.
  • Als von der Umsatzabgabe befreite Anleger gelten auch ausländische Gesellschaften, deren Aktien an einer anerkannten Börse kotiert sind, sowie ihre ausländischen konsolidierten Konzerngesellschaften.
  • Die geltende Entlastung der mit ausländischen Banken und Börsenagenten abgeschlossenen Geschäfte soll auf den Handel mit inländischen Titeln ausgedehnt werden.
  • Die Ausgleichskassen der AHV und der Arbeitslosenversicherung sollen (im Gegensatz zu den Ausgleichsfonds) nicht mehr als Effektenhändler gelten.
  • Keine Befristung
  • Zusätzliche Ausfälle: 70 Mio Fr., Ausfälle total 310 Mio Fr.
  • SP-Haltung: keine eigene Schlussabstimmung zu diesem Teil des Steuerpakets.
  • Da wir aber weiter gehende Forderungen der SVP für die Befreiung von der Umsatzabgabe verhindern konnten, bekämpfte die SP-Fraktion diesen Teil des Steuerpakets nicht mehr.

Bundesgesetz vom 16.3.05

Inhalt: Das Bundesgesetz übernimmt die Vorlage C aus dem Steuerpaket.

Ausfälle: 310 Mio Fr.

SP-Haltung: SR alle Ja bis auf 1 Enthaltung. NR 21 Ja, 10 Nein, 13 Enthaltungen, 8 abwesend (Dieses Resultat hat mich sehr überrascht. Das Geschäft war in der Fraktion am 18./19.2.05 traktandiert, aber niemand stellte den Antrag, dass darüber zu diskutieren sei. Eine so massive Opposition in der Schlussabstimmung wurde nie bekundet!)

Persönliche politische Wertung der Vorlage vom 16.3.05

Die beschlossene Änderung des Gesetzes über die Stempelabgabe trägt der Realität Rechnung. Sie belässt den Stempel dort, wo die Geschäfte nicht ins Ausland abwandern können. Sie befreit dort, wo sonst die Geschäfte abwandern werden.
Es werden für in- und ausländische Effektenhändler und Geschäfte gleich lange Spiesse geschaffen.
Es geht nicht darum, dass hier Steuergeschenke an Reiche gemacht werden. Es geht um den Erhalt von Geschäften in der Schweiz, auf dem Finanzplatz Schweiz. Was störend ist, ist die Tatsache, dass es uns nicht gelungen ist, eine Kompensation der Ausfälle im Bereich der Börsengeschäfte zu realisieren (Z. B. eine Depot-Steuer. Die liesse sich aber wahrscheinlich auch über das Ausland umgehen...). Dazu hatten wir aber ausserhalb von Links-Grün keine Partner.

Eine Unterstützung des Referendums kommt für mich aus drei Gründen nicht in Frage:

1. Es geht hier nicht um eine prinzipielle Frage wie bei den beiden anderen Teilen des Steuerpakets (Familienbesteuerung, Besteuerung des Wohneigentums). Es geht nicht um Geschenke an die Reichen. Es geht darum, möglichst viele Geschäfte zu behalten, die abwandern werden bei der geringsten zusätzlichen Belastung gegenüber dem Ausland. Und damit geht es auch um den Erhalt von Arbeitsplätzen in der Schweiz!

2. Was sind die Auswirkungen einer Referendumsabstimmung?

  • Ein Nein wird ausgelegt werden als eine Zustimmung zur schrittweisen Abschaffung der Umsatzabgabe. Hans Kaufmann (SVP ZH) hat bereits mehrfach weiter gehende Forderungen gestellt. Bisher wurden diese von einer WAK-Mehrheit jeweils abgelehnt. Das wird sich mit einem Nein zum Referendum ändern.
  • Ein Ja setzt die heute bereits geltende Regelung von 1999 ausser Kraft und es gilt wieder die ursprüngliche gesetzliche Fassung von 1993. Die 300 Mio Fr. Ausfall werden nicht mehr zurückkommen, da all jene, die abwandern können, dies sofort tun werden. Die Ungleichbehandlung von Schweizer Akteuren gegenüber ausländischen wird wieder gelten.

3. Wir müssen unsere Kräfte auf die wichtigsten Geschäfte konzentrieren. Den Kampf gegen Steuergeschenke an Reiche müssen wir führen

  • bei der Unternehmenssteuerreform II
  • bei der Besteuerung der Mitarbeiteroptionen

Bei diesen beiden Geschäften geht es um Grundsätzliches. Da können wir den Bürgerinnen und Bürgern unsere Ablehnung einfach erklären.

Bei einer Volksabstimmung werde ich dem Gesetz zustimmen.

Grabs, 21. Mai 2005