Von Gewerbevertretern wird wild gegen den neuen Lohnausweis getrommelt. Es wird mit zwei Argumenten dagegen angekämpft. Das eine heisst „administrativer Mehraufwand oder KMU-Unverträglichkeit“, das andere „mehr Steuern oder der Steuervogt greift tiefer in eure Taschen“.
Richtig ist, dass der erste Entwurf für ein Schweiz weit gültiges Lohnausweis-Formular, der sog. Neue Lohnausweis NLA sehr detailliert war und mit einer ellenlangen Anleitung zum richtigen Ausfüllen begleitet war. Das war im Februar 2004. Die geharnischten Reaktionen insbesondere von Gewerbeseite waren durchaus verständlich. Die Interventionen wirkten. Seit November 2004 liegt nämlich eine wesentlich einfachere Form des NLA vor, zu der es eine vierseitige Anleitung gibt. Das Formular ist nicht nur einfacher auszufüllen. Nein, die Regelung dafür, welche Spesen es erfassen muss, ist auch viel grosszügiger. So müssen z.b. Weiterbildungskosten, die der Arbeitgeber übernimmt, erst ab einer Höhe von jährlich 12'000.- an gegeben werden. Wer hat schon so einen Chef?!
Selbst Gewerbevertreter sagen, dass 90% der Unternehmen, insbesondere KMU mit weniger als 10 Angestellten, kaum mehr Aufwand betreiben müssen als bis jetzt.
Da fragt man sich natürlich, warum braucht es denn überhaupt einen NLA? Selbstverständlich ist es insbesondere für firmen, deren Angestellte in verschiedenen Kantonen wohnen, eine Erleichterung, wenn es nur noch ein Formular für alle Kantone gibt. Der wichtigere Grund ist aber die Entwicklung der Lohnzahlungen. Vor allem in den höheren Kadern ist es Mode geworden, den Lohn nicht einfach in Franken und Rappen auszubezahlen, sondern in verschiedenen anderen Formen, den sogenannten „finge benefits“. Das geht von Aktien und Optionen über die Übernahme verschiedenster Spesen bis hin zu Kursgeld, Krankenversicherungsprämien, BVG-Leistungen usw. Diese Lohnbestandteile müssen auch nach heutiger Gesetzgebung versteuert werden. Da sie aber selten im Lohnausweis aufgeführt sind, werden sie auch nicht in der Steuererklärung erfasst und somit nicht versteuert.
Damit bin ich beim zweiten Argument der NLA-Gegner, dem Griff des Fiskus in die Tasche der Arbeitnehmenden. Damit kann zwar Stimmung gemacht werden, aber es ist schlicht unwahr. Der NLA erfasst keine neuen Steuertatbestände, er sorgt nur dafür, dass insbesondere die Herren in den Teppichetagen kein Lohneinkommen an der Besteuerung vorbeischmuggeln können. Es geht also schlicht und einfach um Steuergerechtigkeit und um die Durchsetzung unserer Gesetze.
Es geht also nicht darum, dem Servierpersonal die Trinkgelder zu vermiesen oder dem Kundenberater die Mittagessenspesen, wie uns auch der Blick weismachen will.
Leider macht er fröhlich mit bei der Kampagne zugunsten der Gutbetuchten. Das verstehe, wer will. Ich vermute, dass es blosse Unkenntnis des Sachverhalts bzw. des neuen Lohnausweises ist. Dass der Blick dabei die Basler Vertreter Hans-Rudolf Gysin (FDP BL) und Remo Gysin (SP BS) in einem grossen Artikel verwechselt, zeigt mir nur, wie genau da recherchiert wird. Da nützt es auch nichts, wenn ausgerechnet jene Blick-Ausgabe nur einen Schtutz gekostet hat.
Die KMU-Vertreter sollten sich also nicht gegen den NLA wehren, sondern dagegen, dass sie vor einen Karren gespannt werden, der fast nur mit den Interessen der Grossen gefüllt ist.