Es ist kaum zu glauben, liebe Genossinnen und Genossen, Bundesrat und Parlament schlagen uns vor, dass der Bund weiterhin Steuern erheben darf!
Wenn man die Staatsabbauer von rechts und rechts überhängend hört, deren erstes und bald einziges Ziel ein ausgeglichenes Budget ist - nach Senkung möglichst vieler Steuern und Abgaben, d.h. nach Verringerung der Einnahmen und Leistungsabbau-, so ist die Verwunderung über die Neue Finanzordnung NFO durchaus angebracht. Sie legt nämlich in der Verfassung fest, dass der Bund weiterhin die Direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer erheben kann. Allerdings wird diese Kompetenz weiterhin nur befristet gewährt – bis 2020 – und es werden Höchstsätze festgelegt, beides in der Verfassung.
Positiv ist, dass auch der Anteil der Mehrwertsteuer für die Ausschüttung der Prämienverbilligung für die Krankenversicherung in der Verfassung festgehalten ist; auch der Verwendungszweck ist nun fixiert.
Neu, aber aus meiner Sicht unnötig, ja falsch an der Vorlage ist, dass es die Hotellerie-Lobby geschafft hat, nicht nur ihren reduzierten MWSt-Satz für Beherbergungsleistungen zu behalten – dieser Steuervorteil war ursprünglich einmal befristet – sondern dieses Privileg mit der Giesskannenwirkung steht jetzt sogar in der Verfassung und kann also nur über eine Mehrheit von Volk und Ständen je wieder abgeschafft werden.
Da wir die Kapitalsteuer abgeschafft und den Steuersatz für Unternehmensgewinne im Gesetz auf 8.5% festgelegt haben, nimmt die Verfassung diese Veränderungen auf. Leider hat es die Unternehmer-Lobby geschafft, vor den Satz von 8.5% das Wort „höchstens“ einzufügen, so dass über die Reduktion dieses Steuersatzes nicht automatisch Volk und Stände befinden können, wohl aber zu jeder Erhöhung gefragt werden müssen.
Warum ich euch zu dieser Vorlage ein Ja empfehle, lauwarm und gänzlich ohne Begeisterung:
Wir müssen das Recht des Bundes zur Erhebung seiner wichtigsten Steuern verlängern - es geht immerhin um rund 60% seiner Einnahmen -, denn die Kompetenz dazu verfällt sonst Ende 2006.
Die beiden Ideen, die in der NFA stecken, sind eigentlich gut. Dass die Aufgaben zwischen Bund und Kantonen entflochten werden und dass die Geldströme für den Finanzausgleich vereinfacht und transparenter werden sollen, ist lobenswert. Aber die Ausführung dieser beiden Ideen ist schlecht.
Durch die Kantonalisierung werden die heute bestehenden Ungleichheiten für die Bevölkerung vergrössert statt verringert. Dies ist vor allem in Bereich der Betreuung von Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen der Fall, aber auch bei den Stipendien. Es darf doch nicht sein, dass auf verschiedenen Seiten einer Kantonsgrenze die staatlichen Leistungen verschieden sind. Anachronistisch ist es, wenn wir im Zeitalter des Zusammenschlusses von Regionen und Nationen von einer Bundeslösung zurück zu 26 Kantonslösungen gehen. Das ist keine Revitalisierung des Föderalismus, sondern eine Verstärkung des Kantönligeistes.
Mit dem Festschreiben des Prinzips „wer zahlt, befiehlt“ verlassen wir den gutschweizerischen Gedanken der Solidarität.
Die fixe Idee des sog. gesunden Steuerwettbewerbs zwischen den Kantonen wird in der NFA nicht korrigiert und steht damit im Widerspruch zur Idee des Finanzausgleichs.
Mit den zweckfrei fliessenden Geldern an die Kantone werden wohl kaum in erster Linie die den Kantonen übertragenen Aufgaben finanziert. Selbst das eidg. Finanzdepartement EFD schreibt, die Kantone könnten mit diesen Geldern die Schulden abbauen oder Steuern senken und erst an dritter Stelle steht, sie könnten damit Leistungen finanzieren.
In der Vorlage, über die wir abstimmen, ist nirgends festgehalten, dass die Gelder für den Ausgleich eurer spezifischen Lasten (sozio-demographischer Lastenausgleich) zu euch fliessen müssen. Das Geld geht an die Kantone. Ob die diese Beträge an euch weitergeben, steht in den Sternen.
An die Empfängerkantone sei gesagt: Habt ihr wirklich ein Parlament, das mit ungebundenem Geld die sozialen Leistungen sichert oder gar ausbaut oder nicht doch eher Steuern senkt?
Gerade weil die SP für Chancengleichheit ist und gerade weil die SP für die Verringerung der Unterschiede für die Menschen in unserem Land einsteht, empfiehlt die SP ein Nein zur NFA.
Kurzreferat am SPS-Parteitag in Brig, 24. Oktober 2004