«Mehr Solidarität, mehr soziale Sicherheit und eine gerechtere Verteilung von Einkommen und Vermögen tun Not. Dafür setze ich mich weiterhin ein.»
Hildegard Fässler am 25. November 2011

Hildegard Fässler
 

Das Entlastungsprogramm 2003 ist ein Etikettenschwindel

Auszug aus meinem Rückweisungsantrag vom 29. September 2003

Als das Schweizervolk vor knapp zwei Jahren der Einführung einer Schuldenbremse zustimmte, sagte es zu folgendem Passus in der Bundesverfassung Ja - Artikel 126 Absatz 1 der Bundesverfassung -: "Der Bund hält seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht." Zu mehr hat das Volk nicht Ja gesagt, denn die gesetzliche Ausgestaltung wurde vom Parlament beschlossen.

Meine Kritik ist und bleibt dieselbe: Zu einem ausgeglichenen Haushalt gehören die Ausgaben- und die Einnahmenseite. Unter dieser Voraussetzung kämpfte die SP-Fraktion nicht gegen das Eintreten auf die Vorlage, unterstützte aber meinen Rückweisungsantrag. Die SP-Fraktion wäre bereit, an der Sanierung des Finanzhaushaltes mitzuwirken. Sie hat aber ein anderes Konzept. Dieses Konzept besteht aus drei Säulen:

1. Gezielte Ausgabenkürzungen:

Wir sind nicht dafür, dass überall etwas gespart wird oder gekürzt wird, sondern das muss gezielt gemacht und politisch entschieden werden.

2. Wir sind für gezielte Mehreinnahmen

  • für Mehreinnahmen, die zu mehr Steuergerechtigkeit führen
  • für Mehreinnahmen, die nicht die kleinen und mittleren Haushalte belasten.

3. Es braucht Massnahmen zur Förderung des Wirtschaftswachstums.

Ich habe drei gewichtige Kritikpunkte am Entlastungsprogramm 03:

1. Die parlamentarische Arbeit selber: Die Arbeit in der Spezialkommission war absolut unbefriedigend. Die parlamentarischen Spielregeln wurden ausgehebelt. Wir haben z. B. ohne die Kenntnis der Resultate aus der Kommission des Ständerates Beratungen vorgenommen. Dies bei einem Geschäft von so grosser Tragweite! Auch der zeitliche Druck auf die Spezialkommission war sehr gross: acht Sitzungstage innert zwei Wochen. Die Kommission griff ständig in laufende Gesetzesrevisionen ein, dies ohne entsprechendes Know-how. Ich erinnere an das Ausländergesetz, an den Neuen Finanzausgleich, die Kredite für den öffentlichen Verkehr usw. Rückkommensanträge wurden in der Kommission nicht inhaltlich, sondern rein rechnerisch begründet - so unter dem Motto: Wir müssen noch ein paar Millionen Franken suchen - und führten zu willkürlichen Entscheiden.
Ein stossendes Beispiel dafür ist das, was mit der Kulturförderung passiert ist: Sie wurde ohne Begründung um 5 Mio Fr. gekürzt.

2. Die Philosophie der Vorlage: Die Vorlage mit dem Namen Entlastungsprogramm ist ein Etikettenschwindel. Es ist ein Leistungsabbaupaket, das höchstens die Bundeskasse entlastet, aber jeden und jede im Land trifft und insbesondere Kosten auf Gemeinden, Kantone und Menschen überwälzt, die heute von Bundesleistungen profitieren.
Die Einnahmenseite wird fast gänzlich ausgeklammert. Die zusätzliche Gewinnausschüttung der Nationalbank zum Beispiel ist zwar richtig, wäre aber auch ohne das Entlastungsprogramm 2003 gekommen. Der Bundesrat zeigte auch überhaupt kein Standvermögen bei der Idee einer Erbschaftssteuer.
Die Doktrin, die Massnahmen müssten allen etwas weh tun, ist falsch, weil unpolitisch. Es ist nicht eine mittlere Unzufriedenheit gefragt, sondern eine Prioritätensetzung.
Kosten- bzw. Lastenabwälzung auf die Kantone ist keine Sparmassnahme. Diese ist aber im Programm vorgesehen, das wird sogar zugegeben. Als Beispiel diene die Sparübung im Bereich der IV, bei den Beiträgen an Werkstätten, Wohnheime und Sonderschulen. Die Botschaft redet dazu auf Seite 5686 Klartext. Das Programm gefährdet die NFA, denn es werden bereits jetzt Lasten auf die Kantone überwälzt, ohne die Mittel- und die Entscheidungskompetenzen mitzugeben, auch das zum Beispiel im Bereich der IV.

3. Es gibt keine sichtbare Zusammenarbeit mit dem EVD. Dem Programm fehlt die Einbettung in eine Strategie der Förderung des Wirtschaftswachstums. Wir haben keine Investitionsoffensive, im Gegenteil: Wir haben die Inkaufnahme von Arbeitsplatzverlusten (die Botschaft spricht von 8000 Arbeitsplätzen), die Inkaufnahme einer Reduktion des BIP (die Botschaft geht von insgesamt –0.3% aus). Die Leistungskürzungen werden zu vermehrtem privatem Sparen und zu gebremster Konsumfreudigkeit führen. Wir sind ein negatives Vorbild für die Kantone mit deren Sparpaketen.

Ich beantragte daher, die Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag zurückzuweisen, sich an folgenden Bedingungen zu orientieren:

  • Kein Todsparen, sondern ein vernünftig grosses Paket schnüren. 2 Milliarden Franken für 2005 und 2006. 2004 soll weniger gekürzt werden, da die Ausfälle des Steuerpaketes 2001 dann ja noch nicht greifen.
  • Das soll auf beiden Seiten des Haushaltes realisieret werden, nämlich bei Ausgaben und Einnahmen etwa im selben Mass.
  • Um die Konjunktur 2004 nicht abzuwürgen, sollte nächstes Jahr bei den Investitionen nicht gekürzt werden. Die Entlastung darf nicht zur Belastung der Partner führen, das Kantonsreferendum zum Steuerpaket lässt ja hier ganz deutlich grüssen.

Mein Antrag wurde mit 59:120 Stimmen abgelehnt.