Gut ein Jahr nach ihrem klaren Sieg an der Urne bei der Ablehnung des Steuerpakets 2001 will die SP-Fraktion zeigen, welche Steuerpolitik sie der Schweiz für die Zukunft empfiehlt. Dies ist auch deshalb nötig, weil die bürgerlichen Verlierer vom 16. Mai 2004 offenbar nichts gelernt haben und sich daran machen, wieder Steuererleichterungen für die Reichsten und nicht etwa für die Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen zu durchzuboxen (Unternehmenssteuerreform II, Besteuerung der Mitarbeiterbeteiligung). Die SP Schweiz und ihre Bundeshaus-Fraktion sagen dazu Nein und stellen ihr eigenes Steuerprojekt vor. Es geht uns dabei nicht um neue Steuern, sondern um mehr Gerechtigkeit. Steuern sind bei der Bevölkerung dann akzeptiert, wenn sie die Steuerpflichtigen als gerecht wahrnehmen.
Die direkte Bundessteuer sieht bewusst eine starke Progression vor. Angesichts der heute möglichen Abzüge am steuerbaren Einkommen verkommt dieser klare Wille zur Farce. Da jeder Abzug die hohen Einkommen stärker entlastet als die unteren, wird der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit grob verletzt.
Ausserdem muss die Bemessungsgrundlage für die Steuern wieder so breit werden, dass die real existierenden Einkommen und Vermögen erfasst werden.
Die erste Forderung kann Mehr Steuergerechtigkeitertragsneutral ausgestaltet werden. Werden z.B. statt Abzügen für die Kinderbetreuung Gutschriften an jene ausgegeben, welche ihre Kinder tatsächlich fremd betreuen lassen, so können diese Gutschriften durch die wegfallenden Steuerreduktionen finanziert werden. Gleich verhält es sich mit Steuerabzügen für Weiterbildungen: Sie sollen ersetzt werden durch Weiterbildungsgutscheine.
Für die Zukunft braucht es keine Neuauflage aufgewärmter Konzepte wie das Teilsplitting, sondern den Übergang zur Individualbesteuerung. Das Teilsplitting bevorzugt gegenüber heute die Einverdienerhaushalte, vor allem jene mit hohem Einkommen. Es bietet keinen Anreiz für eine partnerschaftliche Aufteilung der Erwerbsarbeit. Es stützt sich auf ein Familienmodell, dem heute kaum mehr 20% der Familien in der Schweiz entsprechen.
Die zweite Forderung kann ertragsneutral ausgestaltet werden. Die SP Schweiz hat dazu bereits im Rahmen der Diskussion um das Steuerpaket 2001 eine Studie erstellen lassen und die Ergebnisse in ihrem familienpolitischen Konzept dargestellt („Familienbesteuerung: wer wird entlastet“, April 2001, „Mit Kindern rechnen“, Juli 2002). Durch höher gewählte Kindergutschriften kann ein gezielter Beitrag zur Entlastung der Familien geleistet werden.
Soll beim Übergang zur Individualbesteuerung, welche zur Gleichbehandlung von verheirateten und Konkubinatspaaren führt, keine Bevölkerungsgruppe stärker belastet werden als heute, so wird dieser Systemwechsel Steuerausfälle zur Folge haben. Das EFD rechnet bei jedem Systemwechsel mit einem Ausfall von über 1 Mrd. Fr. Auch aus diesem Grund darf kein zweimaliger Wechsel (zuerst Teilsplitting, später Individualbesteuerung) durchgeführt werden. Ebenso fragwürdig sind andere provisorische Massnahmen, da sie eine definitive Regelung massiv erschweren können. Die Umstellung auf die Individualbesteuerung braucht ein bisschen Zeit. Bis dahin sollte sich die Finanzlage des Bundes verbessern können, insbesondere wenn unsere Forderungen nach Schliessung der Steuerschlupflöcher umgesetzt werden.
Die unübersehbare und durch erfolgreiche Lobby-Arbeit stetig steigende Zahl von Steuerbefreiungen machen die Mehrwertsteuer zu einem Dschungel, in welchem wenig Durchblick herrscht.
Welche finanziellen Auswirkungen die Vereinfachung der MWST haben wird, lässt sich schwer abschätzen. Dies gilt sowohl für den Bundeshaushalt als auch für die Privathaushalte. Daher unsere dritte Forderung. Klar ist hingegen, dass mit einer Vereinfachung sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Steuerbehörden der administrative Aufwand erheblich sinken wird. Bei den Steuerbehörden könnten dadurch wesentlich mehr Kontrollen durchgeführt werden.
Es ist nahe liegend, dass bei einem derart umfassenden Tour d’horizon keine stringenten Berechnungen angestellt werden können. In verschiedenen Bereichen legt die SP-Fraktion dar, in welche Richtung die Reformen weiter gehen sollen, um in einer späteren Phase ausreichende Entscheidungsgrundlagen zu haben; gerade in der grossen Reformprojekten zur Vereinfachung der MWST bzw. der Einkommenssteuer liegen noch viel zu wenige Informationen vor.
Immerhin lassen sich folgende Überlegungen anstellen:
Die SP-Fraktion bereitet für die Herbst-Session eine Reihe von Vorstössen zur Umsetzung der Forderungen vor. (Medienkonferenz vom 5. 7. 2005: "SP-Fraktion stellt gerechteres Steuersystem vor")