«Mehr Solidarität, mehr soziale Sicherheit und eine gerechtere Verteilung von Einkommen und Vermögen tun Not. Dafür setze ich mich weiterhin ein.»
Hildegard Fässler am 25. November 2011

Hildegard Fässler
 

Mehr Steuergerechtigkeit -
Konkrete Projekte der SP-Fraktion

Mehr Steuergerechtigkeit durch Vereinfachung des Steuersystems

Gut ein Jahr nach ihrem klaren Sieg an der Urne bei der Ablehnung des Steuerpakets 2001 will die SP-Fraktion zeigen, welche Steuerpolitik sie der Schweiz für die Zukunft empfiehlt. Dies ist auch deshalb nötig, weil die bürgerlichen Verlierer vom 16. Mai 2004 offenbar nichts gelernt haben und sich daran machen, wieder Steuererleichterungen für die Reichsten und nicht etwa für die Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen zu durchzuboxen (Unternehmenssteuerreform II, Besteuerung der Mitarbeiterbeteiligung). Die SP Schweiz und ihre Bundeshaus-Fraktion sagen dazu Nein und stellen ihr eigenes Steuerprojekt vor. Es geht uns dabei nicht um neue Steuern, sondern um mehr Gerechtigkeit. Steuern sind bei der Bevölkerung dann akzeptiert, wenn sie die Steuerpflichtigen als gerecht wahrnehmen.

Vereinfachung der Einkommenssteuern zur Wiederherstellung der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

Die direkte Bundessteuer sieht bewusst eine starke Progression vor. Angesichts der heute möglichen Abzüge am steuerbaren Einkommen verkommt dieser klare Wille zur Farce. Da jeder Abzug die hohen Einkommen stärker entlastet als die unteren, wird der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit grob verletzt.

Ausserdem muss die Bemessungsgrundlage für die Steuern wieder so breit werden, dass die real existierenden Einkommen und Vermögen erfasst werden.

  • Die SP fordert eine weitgehende Vereinfachung der direkten Steuern durch die Abschaffung der vielen Steuerabzüge. Diese sollen ersetzt werden durch einige wenige, gezielt wirkende Gutschriften für jene Personen, die gefördert werden sollen.
  • Die konsequente national harmonisierte Besteuerung der Erbschaften und Schenkungen ist ein Gebot der Gerechtigkeit. Die SP setzt sich für eine Zweckbindung zu Gunsten der Langzeitpflege ein (Modell BEST).

Die erste Forderung kann Mehr Steuergerechtigkeitertragsneutral ausgestaltet werden. Werden z.B. statt Abzügen für die Kinderbetreuung Gutschriften an jene ausgegeben, welche ihre Kinder tatsächlich fremd betreuen lassen, so können diese Gutschriften durch die wegfallenden Steuerreduktionen finanziert werden. Gleich verhält es sich mit Steuerabzügen für Weiterbildungen: Sie sollen ersetzt werden durch Weiterbildungsgutscheine.

Eine zukunftsweisende Reform der Familienbesteuerung, die auch finanzierbar ist

Für die Zukunft braucht es keine Neuauflage aufgewärmter Konzepte wie das Teilsplitting, sondern den Übergang zur Individualbesteuerung. Das Teilsplitting bevorzugt gegenüber heute die Einverdienerhaushalte, vor allem jene mit hohem Einkommen. Es bietet keinen Anreiz für eine partnerschaftliche Aufteilung der Erwerbsarbeit. Es stützt sich auf ein Familienmodell, dem heute kaum mehr 20% der Familien in der Schweiz entsprechen.

  • Die SP unterstützt ein möglichst einfaches Modell der Individualbesteuerung, das Modell „mit teilweise pauschaler Zuordnung“ soll weiter verfolgt werden. Wir nennen unser Modell „Pragmatische Individualbesteuerung“. Dieser Systemwechsel soll mit der Vereinfachung des Steuersystems (z.B. der erwähnten Abschaffung der Steuerabzüge) verbunden werden.
  • Die Familienbesteuerung und die Familienförderung sollen entkoppelt werden: der Kinderabzug soll abgeschafft und in eine Kindergutschrift umgewandelt werden.
  • Die Reform der Familienbesteuerung darf nicht aus dem Portemonnaie der Alleinstehenden finanziert werden.

Die zweite Forderung kann ertragsneutral ausgestaltet werden. Die SP Schweiz hat dazu bereits im Rahmen der Diskussion um das Steuerpaket 2001 eine Studie erstellen lassen und die Ergebnisse in ihrem familienpolitischen Konzept dargestellt („Familienbesteuerung: wer wird entlastet“, April 2001, „Mit Kindern rechnen“, Juli 2002). Durch höher gewählte Kindergutschriften kann ein gezielter Beitrag zur Entlastung der Familien geleistet werden.

Soll beim Übergang zur Individualbesteuerung, welche zur Gleichbehandlung von verheirateten und Konkubinatspaaren führt, keine Bevölkerungsgruppe stärker belastet werden als heute, so wird dieser Systemwechsel Steuerausfälle zur Folge haben. Das EFD rechnet bei jedem Systemwechsel mit einem Ausfall von über 1 Mrd. Fr. Auch aus diesem Grund darf kein zweimaliger Wechsel (zuerst Teilsplitting, später Individualbesteuerung) durchgeführt werden. Ebenso fragwürdig sind andere provisorische Massnahmen, da sie eine definitive Regelung massiv erschweren können. Die Umstellung auf die Individualbesteuerung braucht ein bisschen Zeit. Bis dahin sollte sich die Finanzlage des Bundes verbessern können, insbesondere wenn unsere Forderungen nach Schliessung der Steuerschlupflöcher umgesetzt werden.

Vereinfachung der Mehrwertsteuer für mehr Transparenz und bessere Erhebungseffizienz

Die unübersehbare und durch erfolgreiche Lobby-Arbeit stetig steigende Zahl von Steuerbefreiungen machen die Mehrwertsteuer zu einem Dschungel, in welchem wenig Durchblick herrscht.

  • Die MWST muss stark vereinfacht werden, mit einem Normalsatz und einem sozialpolitisch begründeten reduzierten Satz. Die (unechten) Steuerbefreiungen sind weitgehend abzuschaffen. Jede Reform der MWST muss zu einer Besser- statt Schlechterstellung der mittleren und tiefen Einkommen führen.
  • Die SP lehnt eine „kleine“ MWST-Reform (Motion Hess 04.3655) mit einer Anhebung des reduzierten Satzes für Güter des täglichen Bedarfs zu Gunsten der Konsumation in den Gastwirtschaften ab.
  • Die SP fordert den Bundesrat auf, detaillierte Berechnungen über die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen von verschieden radikalen Vereinfachungsmöglichkeiten des MWST-Systems so bald als möglich vorzulegen. Insbesondere sind Vorschläge für eine soziale Kompensation inner- oder ausserhalb der MWST auszuarbeiten für den Fall, dass die Vereinfachung der MWST zu einer Mehrbelastung von Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen führen sollte.

Welche finanziellen Auswirkungen die Vereinfachung der MWST haben wird, lässt sich schwer abschätzen. Dies gilt sowohl für den Bundeshaushalt als auch für die Privathaushalte. Daher unsere dritte Forderung. Klar ist hingegen, dass mit einer Vereinfachung sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Steuerbehörden der administrative Aufwand erheblich sinken wird. Bei den Steuerbehörden könnten dadurch wesentlich mehr Kontrollen durchgeführt werden.

Finanzielle Auswirkungen des SP-Steuerkonzepts

Es ist nahe liegend, dass bei einem derart umfassenden Tour d’horizon keine stringenten Berechnungen angestellt werden können. In verschiedenen Bereichen legt die SP-Fraktion dar, in welche Richtung die Reformen weiter gehen sollen, um in einer späteren Phase ausreichende Entscheidungsgrundlagen zu haben; gerade in der grossen Reformprojekten zur Vereinfachung der MWST bzw. der Einkommenssteuer liegen noch viel zu wenige Informationen vor.

Immerhin lassen sich folgende Überlegungen anstellen:

  • Vereinfachungen bei der Einkommenssteuer führen zu einer wesentlich breiteren Besteuerungsbasis und folglich zu höheren Steuereinnahmen. Diese sollen – im Falle abgeschaffter Steuerabzüge – für direkte Förderinstrumente verwendet werden. Je nach Umfang der Reform können zudem die Steuersätze gesenkt werden.
  • Der gleiche Mechanismus spielt beim Spezialfall „Schliessung von Steuerschlupflöchern“: hier geht es ja meistens um Steuerabzüge oder einen Verzicht auf die Besteuerung. Beim Kampf gegen die Steuerhinterziehung geht es um die Durchsetzung der Steuerpflicht für alle. Die finanziellen Auswirkungen dürften sich wohl im Milliarden-Bereich bewegen.
  • Der Verzicht auf die Unternehmenssteuerreform II oder deren Reduktion auf die „kleinen Ärgernisse“ vermeidet bei Bund und Kantonen Steuerausfälle von bis zu 1 Mia. Fr.
  • Eine Eidgenössische Erbschafts- und Schenkungssteuer würde die Einnahmen auf 2 bis 2,5 Mia. Fr. für Bund und Kantone verdoppeln.
Kurzum: Das Steuerkonzept der SP-Fraktion zielt auf mehr Steuergerechtigkeit durch eine Verallgemeinerung der Steuerpflicht und der Ausrichtung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, was heisst:
  • möglichst vollständige Erfassung des Steuersubstrats (alle tragen bei)
  • möglichst breite Besteuerungsbasis mit möglichst wenigen Ausnahmen (was eine Entlastung für alle bringen kann)
  • möglichst gezielter Einsatz der Steuerverwaltung (anstatt sinnloser Kontrolle von Steuerabzügen)
  • möglichst einfache Handhabung durch die Bürgerinnen und Bürger wie durch die Unternehmen
  • und demzufolge ein Vorteil für die grosse Mehrheit der Bevölkerung

Vorstosspaket in der Herbst-Session 2005

Die SP-Fraktion bereitet für die Herbst-Session eine Reihe von Vorstössen zur Umsetzung der Forderungen vor. (Medienkonferenz vom 5. 7. 2005: "SP-Fraktion stellt gerechteres Steuersystem vor")